Krankengeld

Krankengeld

Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wichtig dabei ist: es darf kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt werden. Familienversicherte unter 18 Jahren sind sogar von den Zuzahlungen befreit (mit Ausnahme bei den Fahrtkosten).

Wahltarif Selbstbehalt

Wahltarif Selbstbehalt

Wahltarife mit Selbstbehalt unterscheiden sich zwar kaum in der Höhe der Prämie gegenüber Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung, aber dafür enorm in der Handhabung. Während bei der Beitragsrückerstattung die komplette Prämie mit nur einer in Anspruch genommener Leistung entfällt, wird beim Selbstbehalt pro Leistungsfall ein definierter Betrag von der Prämie abgezogen.

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Bei Wahltarife mit Beitragsrückerstattung wird eine Prämie bei Leistungsfreiheit gezahlt. Voraussetzung: es wurde ein Jahr lang keine Leistung in Anspruch genommen. Es werden maximal ein Monatsbeitrag zurückerstattet. Das kann je nach Einkommen bis zu 600€ jährlich ausmachen!

Familienversicherung

Familienversicherung

Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wichtig dabei ist: es darf kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt werden. Familienversicherte unter 18 Jahren sind sogar von den Zuzahlungen befreit (mit Ausnahme bei den Fahrtkosten).