GKV-Reform 2027
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
📅 Inkrafttreten: 01.01.2027 – mit wichtigen Änderungen ab 01.01.2028Höherer Bundeszuschuss für Bürgergeld-Empfänger
Der Bund übernimmt einen größeren Anteil der Kosten für die Gesundheitsversorgung.
Höhere Beteiligung der Pharmaindustrie
Arzneimittelhersteller leisten einen höheren finanziellen Beitrag.
Begrenzung des Ausgabenwachstums
Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen werden für mehrere Jahre begrenzt.
Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
Einführung von Teilkrankschreibung
Arbeitsunfähigkeit künftig in Stufen: 25 %, 50 %, 75 %.
Teilkrankengeld
Anspruch auf Krankengeld entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit.
Psychotherapie weiterhin möglich
Bereits begonnene Behandlungen werden fortgeführt, Vergütung wird angepasst.
Cannabisblüten nicht mehr GKV-Leistung
Medizinische Cannabisblüten werden grundsätzlich nicht mehr von der GKV erstattet.
Homöopathie keine Kassenleistung mehr
Homöopathische und anthroposophische Leistungen entfallen als Satzungsleistungen der Krankenkassen.
Zuzahlungen steigen einmalig um 50 %
Die gesetzlichen Zuzahlungen erhöhen sich einmalig um 50 %.
Zuschuss für Zahnersatz sinkt um 10 %
Die Festzuschüsse der Krankenkassen werden um 10 % reduziert.
Härtefallregelungen bleiben bestehen
Belastungsgrenzen für chronisch Kranke und andere Versicherte bleiben unverändert.
👪 Familienversicherung – Fokus Ehepartner/Lebenspartner
Die gesetzliche Neuregelung tritt am 01.01.2028 in Kraft.
Keine Änderungen
Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt unverändert bestehen.
- Wohnsitz in Deutschland
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Partner nicht hauptberuflich selbstständig
- Einkommen des Partners innerhalb der gesetzlichen Grenze (2027: 535 € monatlich)
Neue Regelung für Ehe- und Lebenspartner
Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird deutlich eingeschränkt.
Beitragszuschlag auf das beitragspflichtige Einkommen des versicherten Partners – für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner.
Ursprünglich diskutiert: 3,5 %, im Gesetzgebungsverfahren auf 2,5 % reduziert.
Beitragsfreie Mitversicherung bleibt bestehen
Für folgende Gruppen bleibt die beitragsfreie Familienversicherung ohne Zuschlag erhalten:
- Eltern mit Kindern unter 12 Jahren
- Eltern eines Kindes mit Behinderung
- Pflegende Angehörige
- Ehepartner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Personen mit voller Erwerbsminderung
Ist eine beitragsfreie Familienversicherung ab 01.01.2028 möglich?
Prüfe Schritt für Schritt – bei jedem „Nein" ist keine beitragsfreie Familienversicherung möglich.
Beitragsfreie Familienversicherung möglich
… außer es greift eine Ausnahme mit dauerhafter Befreiung vom Zuschlag.
* Neue Einkommensgrenze ab 01.01.2028: 556 € monatlich (20 % der monatlichen Bezugsgröße).
Ziele der Reform
Finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Begrenzung des Beitragsanstiegs für Versicherte und Arbeitgeber
Dämpfung des Ausgabenwachstums ohne Einschränkung der medizinischen Versorgung
Gerechtere Finanzierung durch stärkere Beteiligung aller Einkommensgruppen
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Quelle: Gesetz zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes (GKV-Stabilisierungsgesetz) – verabschiedet am 10.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Gesetzestext.