
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der mhplus Krankenkasse.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der mhplus Krankenkasse.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 2 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 30€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 280€
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 40€ beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Prämie: 1/24 der im Kalenderjahr eingezahlten Beiträge
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Sie können den Live-Chat bzw. Chatbot auf der Webseite der Krankenkasse nutzen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
in vielen Bundesländern möglich
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
bis zu 100% bis 26 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 100% ab 2 Monaten bis 1 Jahr
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 60€
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
über DentNet
Die Krankenkassen zahlen bei der Zahnersatzversorgung einen befundorientierten Festzuschuss - unabhängig von der tatsächlichen Versorgung und den entstehenden Kosten. Die Krankenkasse bietet Ihnen als Mehr-Leistung die Möglichkeit einer günstigeren Zahnersatzversorgung, bis hin zum „Zahnersatz zum Nulltarif“. Voraussetzung dazu ist meist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.
bis zu 60€
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Kostenübernahme beschränkt sich zudem auf die Backenzähne 6 und 7. Das sind die beiden letzten Backenzähne, die sich vor dem Weisheitszahn befinden. Als zusätzliche Leistung kann die Krankenkasse die Altersbeschränkung erweitern, oder weitere Zähne mit einschließen.
2te-Zahnarztmeinung.de
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
bis zu 40€ beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
siehe Punkt Topleistung "Gesundheitskurse"; für bestimmte Kurse bis zu 100%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 80%, max. 70€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse bietet Ihnen als Mehr-Leistung die häusliche Krankenpflege über einen längeren Zeitraum als gesetzlich vorgeschrieben, oder knüpft die häusliche Krankenpflege an weniger strenge Bedingungen. (Die gesetzliche Regelleistung sieht die häusliche Pflege nur für 4 Wochen vor. Längere Zeiträume muss ein Arzt für medizinisch notwendig erachten, oder die Leistung muss über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.)
z.B. Kassler Stottertherapie
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
bis zu 140€
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
bis zu 30€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 30€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 2 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 30€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Ringelröteln.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Windpocken.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 160€
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
digitale Hebammenberatung über "Kinderheldin"; BabyCare App
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
Programme "BabyCare" und "Hallo Baby"
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 250€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Programm "BKK Starke Kids"
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 1.500€ für die ersten drei Versuche
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Nackenfaltenmessung.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Mono-/Kombipräparate (Eisen, Jod, Folsäure…).
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für individuelle Beratungsgespräche aus z.B. folgenden Bereichen: - zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen - Wirkung von Nikotin und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft - Entbindungsart und Geburtsort - Pflege des Neugeborenen in den ersten Monaten - Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
bis zu 150€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Zytomegalie-Test.
bis zu 280€
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 150€
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
Zuschuss doppelt so hoch wie die Geldprämie
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem Bonusprogramm entscheiden, belohnt Sie die Krankenkasse mit einer zweckgebundenen Prämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen. Bei Nachweis erhalten Sie Gutschriften, die Sie bei der Auswahl von privaten Zusatzleistungen verrechnen können. Diese Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur oder eine professionelle Zahnreinigung.
Prämie: 1/24 der im Kalenderjahr eingezahlten Beiträge
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
bis zu 300€ Prämie, max. Selbstbehalt 450€
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.