
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Melitta HMR BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Melitta HMR BKK.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Medikamentenbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Impfkonto
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
bis zu 55€ für eine Ultraschalluntersuchung (Vorsorgekonto); bis zu 55€ für eine Mammographie bis 49 Jahre (Vorsorgekonto); bis zu 58,50€ für eine Tastuntersuchung
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
von 18 bis 34 Jahre, alle 3 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
ab 35 Jahre (Vorsorgekonto)
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
max. 90%, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Programm "Clever für Kids"
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Programm "Clever für Kids"
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
Impfkonto
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
von 18 bis 26 Jahre (Impfkonto)
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Impfkonto
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Impfkonto
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
von 6 bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
über 2te-ZahnarztMeinung.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
beim Wunschzahnarzt
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
max. 120€ je Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
Medikamentenbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
bei Vertragsärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Medikamentenbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Medikamentenbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
BabyCare App (Vorsorgeprogramm), digitale Hebammenberatung „Kinderheldin“
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programme "BabyCare" und "Gesund schwanger"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
max. 90%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
je Versuch, max. für 3 Versuche; Programm "BKK Kinderwunsch"
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
max. 900€ Selbstbehalt
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.