
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Faber-Castell BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Faber-Castell BKK.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 250€
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1 (Vorsorgebonus), max. 100€ im Bonusmodell 2 (Aktivbonus).
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 600€
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Es wird ein Auslandsnotfallservice angeboten, der Versicherten im Ausland bei Erkrankung Hilfestellung bietet (z.B. Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern, etc.).
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
bis zu 60€ für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
bis zu 25€
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
bis 17 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
bis zu 250€
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 100%, max. 150€, max. 2 Kurse/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 6 Wochen
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
bis zu 150€
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für alternative Krebstherapien. Beispiel: anerkannte Methoden zur Krebstherapie, die über die klassischen Behandlungsmethoden hinausgehen
bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
TCM-Klinik Bad Kötzting
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto) für die Nutzung einer zertifizierten Schwangerschafts-App; Baby Care App
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
Programm "BabyCare"
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Programm "BKK Starke Kids"
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
Programm "BKK Kinderwunsch"
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Nackenfaltenmessung.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
bis zu 300€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Zytomegalie-Test.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1 (Vorsorgebonus), max. 100€ im Bonusmodell 2 (Aktivbonus).
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1 (Vorsorgebonus), max. 50€ im Bonusmodell 2 (Aktivbonus).
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
bis zu 150€
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem Bonusprogramm entscheiden, belohnt Sie die Krankenkasse mit einer zweckgebundenen Prämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen. Bei Nachweis erhalten Sie Gutschriften, die Sie bei der Auswahl von privaten Zusatzleistungen verrechnen können. Diese Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur oder eine professionelle Zahnreinigung.
bis zu 600€
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.