
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der energie – BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der energie – BKK.
bis zu 30€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 400€ (Impfbudget)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
ab 5€ bis 10€ je Maßnahme im Vorsorgebonus, bis zu 70€ Aktivbonus
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 25€ pro Zahnreinigung, max. 2 Zahnreinigungen/Jahr beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es wird ein Auslandsnotfallservice angeboten, der Versicherten im Ausland bei Erkrankung Hilfestellung bietet (z.B. Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern, etc.).
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Sie können den Live-Chat bzw. Chatbot auf der Webseite der Krankenkasse nutzen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
bis zu 100€ (Vorsorgebudget) für eine Tastuntersuchung, Mammografie bis 49 Jahre oder Ultraschalluntersuchung
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 100€ (Vorsorgebudget) ab 18 Jahre, alle 3 Jahre
Sie interessieren sich für Ihren Gesundheitszustand, auch wenn Sie nicht akut krank sind? Der „Check-up 35 für Versicherte unter 35“ ist ein kostenloser Gesundheits-Check und wird nur einmal bis zum 35. Lebensjahr übernommen. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Check-up alle drei Jahre übernommen. Kassen können von dieser Regelung abweichen und den Check-up unter 35 öfters als nur einmal anbieten.
bis zu 120€ einmalig für eine Darmspiegelung für Frauen bis 54 Jahre und Männer bis 49 Jahre
Die Krankenkasse zahlt spezielle Vorsorgeuntersuchungen (über die gesetzliche Regelleistung hinaus), z.B. Darmspiegelung, Stuhltest
bis zu 400€ (Impfbudget)
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
bis 25€ von 18 bis 34 Jahre, alle 2 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
bis zu 400€ (Impfbudget)
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 400€ (Impfbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
bis zu 80%, max. 400€ (Impfbudget)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 70€
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
bis zu 400€ (Impfbudget)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
über DentNet
Die Krankenkassen zahlen bei der Zahnersatzversorgung einen befundorientierten Festzuschuss - unabhängig von der tatsächlichen Versorgung und den entstehenden Kosten. Die Krankenkasse bietet Ihnen als Mehr-Leistung die Möglichkeit einer günstigeren Zahnersatzversorgung, bis hin zum „Zahnersatz zum Nulltarif“. Voraussetzung dazu ist meist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.
bis zu 100€ von 5 bis 17 Jahre
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Kostenübernahme beschränkt sich zudem auf die Backenzähne 6 und 7. Das sind die beiden letzten Backenzähne, die sich vor dem Weisheitszahn befinden. Als zusätzliche Leistung kann die Krankenkasse die Altersbeschränkung erweitern, oder weitere Zähne mit einschließen.
über DentNet
Die iKrone ist eine maschinell gefertigte Krone und wird in Deutschland hergestellt. Der Werkstoff Vollzirkon ist nicht nur extrem stabil, sondern sieht auch deutlich natürlicher aus als andere Materialien. Die Krankenkasse trägt die Kosten ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten / Dentallabore z.B. über DENT-NET.
2te-ZahnarztMeinung.de
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
bis zu 25€ pro Zahnreinigung, max. 2 Zahnreinigungen/Jahr beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 80€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
bis zu 160€
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 30€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Ringelröteln.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Windpocken.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
digitale Hebammenberatung über "Kinderheldin"; BabyCare App
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
Programme "Hallo Baby" und "BabyCare"
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis zu 100€
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 300€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Programm "BKK Starke Kids"
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 200€ für einen weiteren Versuch; Programm "BKK Kinderwunsch"
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Mono-/Kombipräparate (Eisen, Jod, Folsäure…).
bis 8 Jahre
Die Krankasse übernimmt das Rooming-in (= Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes) bei Kindern über das 9. Lebensjahr hinaus.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 120€ (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Zytomegalie-Test.
ab 5€ bis 10€ je Maßnahme im Vorsorgebonus, bis zu 70€ Aktivbonus
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
ab 5€ bis 10€ je Maßnahme im Vorsorgebonus, bis zu 70€ Aktivbonus
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
bis zu 150€ Prämie, max. 160€ Selbstbehalt für Auszubildende
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.