
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Die Techniker.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Die Techniker.
max. 40€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Arzneimittelbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
von 18 bis 34 Jahre, alle 3 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
von 15 bis 34 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
max. 80%, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
max. 2 Overalls pro Jahr, bis 10 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis 11 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
von 1 bis 59 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
bis 26 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten (nur Meningokokken C ist Standardimpfung).
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
bis zu 80%, max. 75€ je Kurs, max. 2 Kurse
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
max. 40€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
TK-Baby-Zeit App
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programm "Babyfocus"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
je durchgeführten Behandlungsversuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
TK-HebammenTelefon, TK-Ärztezentrum
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 20€ je Maßnahme für Akupunktur, Anthroposophische Heilmittel, zum Beispiel Heileurythmie, Brillengläser und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke, Erweiterte zahnmedizinische Leistungen, Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (Fitnesstracker), Gesundheitskurse (auch online), Hebammen-Leistungen, Geburtsvorbereitungskurs für Partner, Geburtsvorbereitende Akupunktur, Rufbereitschaft (sofern die in § 27g genannten Voraussetzungen erfüllt sind), Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen, Mitgliedschaft im Sportverein/ Fitnessstudio, Osteodensitometrie (Knochendichtemessung), Osteopathie, sofern die in § 27b Satzung der TK genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Satzungsleistung bereits ausgeschöpft haben, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Sehtest, Sport- und Fitnessausrüstung, Sport- und Fitnesskurse (auch online), Sportmedizinische Untersuchung und Beratung sofern die in § 27e der Satzung der TK genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Satzungsleistung bereits ausgeschöpft haben, Sportveranstaltungen (Start-/ Teilnahmegebühren), Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen zum Beispiel Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HBA1C-Wert zur Diabetes-Vorsorge, Zahnersatz und, Zahnkronen, Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für private Zusatzversicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Zahnzusatzversicherung oder Pflegeversicherung möglich.
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.
max. Selbstbehalt 400€
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.