
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Bosch BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Bosch BKK.
max. 50€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
im Bonusmodell (G-win Sport), bis zu 5€ je Maßnahme im Bonusmodell (G-win Vorsorge)
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
einmalig für Schwangere beim Wunschzahnarzt (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
ab 0 Jahre, alle 2 Jahre in vielen Bundeländern z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
zwischen dem 5. und 13. Lebensmonat sowie dem 20. und 27. Lebensmonat
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 7 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
bei Urlaubsreise
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
einmalig für Schwangere beim Wunschzahnarzt (Schwangerschaftskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
max. 80€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bis zu 80€ für die Erstanamnese (bei Kindern bis 14 Jahre: 32€), bis 31€ für die Folgeanamnese
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
max. 50€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Online-Hebammenberatung über "Kinderheldin"; BabyCare App (Vorsorgeprogramm)
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programm "BabyCare"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
für Akupunktur zur Geburtsvorbereitung, Entspannungs- und Bewegungskurse während und nach der Schwangerschaft, Erste-Hilfe-Kurse für Kindernotfälle, Säuglingspflegekurse, Familienzimmer nach der Geburt, Frühkindliche Gesundheitsangebote, z. B. Babymassage, PEKiP, Delfi, Mutter-Kind-Turnen
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
im Bonusmodell (G-win Sport), bis zu 5€ je Maßnahme im Bonusmodell (G-win Vorsorge)
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
im Bonusmodell (G-win Sport), bis zu 5€ je Maßnahme im Bonusmodell (G-win Vorsorge)
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
max. Selbstbehalt 450€
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.