
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der BAHN-BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der BAHN-BKK.
max. 80% (Behandlungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Arzneimittelbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 30€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
für Schwangere beim Wunschzahnarzt (Schwangerschaftskonto)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
für eine Tastuntersuchung (discovering hands)
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
von 18 bis 34 Jahre, alle 3 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
ab 16 Jahre, alle 2 Jahre bei teilnehmenden Hautärzten
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
bis 12 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
bei teilnehmenden Ärzten
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 5 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
von 0 bis 8 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
von 14 bis 19 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
von 2 Monaten bis 17 Jahre
Mehrleistung: Übernahme der Kosten (nur Meningokokken C ist Standardimpfung).
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
bei Urlaubsreise in ein Risikogebiet
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
2te-zahnarztmeinung.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
für Schwangere beim Wunschzahnarzt (Schwangerschaftskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
bis zu 80% (100% von 6 bis 17 Jahre), max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
max. 80% (Behandlungsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken)
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
max. 80% (Behandlungsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
max. 80% (Behandlungsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 42€ je Einheit, max. 12 Einheiten/Jahr für Heileurythmie; TCM in teilnehmenden Kliniken
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Online-Geburtsvorbereitungskurs über "Keleya" und "vimum"
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programm "Gesund schwanger"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
bis zu 111,44€ bei Gruppenkursen; bis zu 298,24€ bei Einzelunterweisung
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
bis zu 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 30€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 30€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.