
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Audi BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Audi BKK.
max. 30€ pro Sitzung, max. 4 Sitzungen/Jahr (Gesundheitsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Gesundheitsbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
beim Wunschzahnarzt (Gesundheitsbudget)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Prämie: 1/24 vom Jahresbeitrag
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
für einen "MammaCare"-Kurs (Brustselbstuntersuchung)
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
für einen Stuhltest ab 45 Jahre
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
ab 15 Jahre bei teilnehmenden Ärzten
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Programm "BKK Starke Kids"
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 9 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
ab 1 bis 59 Jahre (Impfbudget)
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
bis 25 Jahre (Impfbudget)
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesundheitsbudget
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
über MediKompass
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
beim Wunschzahnarzt (Gesundheitsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
max. 90€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
max. 30€ pro Sitzung, max. 4 Sitzungen/Jahr (Gesundheitsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
digitale Hebammenberatung über "Kinderheldin" während der Schwangerschaft bis zum 1. Geburtstag des Kindes, 4x pro Monat; BabyCare App
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programme "Hallo Baby" und "BabyCare"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
Programm "BKK Kinderwunsch"
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 10€ je Maßnahme, max. 80€ bis zu 14 Jahren, max. 120€ ab 15 Jahren
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 10€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
Prämie: 1/24 vom Jahresbeitrag
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.