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Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt.
bis zu 240€
Gesundheitskonto
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 40€
Gesundheitskonto
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 300€
Gesundheitskonto
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 180€
für 180 Punkte
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 80€
max. 40€ je Zahnreinigung, max. 2x/Jahr für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET (ausgenommen PZR bei Schwangerschaft und kfo-Behandlung).
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
von 25 bis 29 für eine Beratung und Aufklärung durch Gynäkologen zur Befähigung der Selbstuntersuchung
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
über Hausarztprogramm einmal zwischen 18 bis 34 Jahren, dann alle 2 Jahre möglich (Check-up plus)
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 34 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
bei familiären Risiko
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
max. 100%
über OnlineDoctor bis zu 4x/Quartal (auch unter 18 Jahre); bis zu 20€ von 18 bis 35 Jahre, alle 2 Jahre (Gesundheitskonto);
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
max. 100%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung bzw. Behandlung.
bis zu 225€
bis zu 45€ für Babymassage, bis zu 65€ für Babyschwimmen, bis zu 75€ für DELFI und bis zu 3 x 75€ für PEKiP bis zum 1. Geburtstag des Kindes
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Baby- und Kleinkindkurse wie z. B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis zu 60€
max. 2 x 30€ bis 13 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
ohne Altersbeschränkung
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
bis zu 300€
max. 3 x 100€ bis 11 Jahre
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kosten bis 4 Jahre Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
bis zu 300€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
bis zu 80€
max. 40€ je Zahnreinigung, max. 2x/Jahr für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET (ausgenommen PZR bei Schwangerschaft und kfo-Behandlung).
bis zu 160€
bis zu 90%, max. 80€/Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
bis zu 20€
für eine Brillenentspiegelung für Berufskraftfahrer (Gesundheitskonto)
Gesetzliche Leistung: nur für Versicherte unter 18 Jahre sowie für Erwachsene mit sehr schwerer Sehbeeinträchtigung. Mehrleistung: Übernahme höherwertigere Gläser oder Zuschuss zu Kontaktlinsen.
bis zu 160€
max. 90 % über Akon.de
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bis zu 50€
Gesetzliche Leistung: Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, Schmerzen müssen seit mind. 6 Monaten bestehen. Mehrleistung: Übernahme z. B. auch bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
bis zu 40€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 40€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 240€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 50€
max. 50%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 50€
max. 50% für Feldenkrais und Reflexzonenmassage
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
bis zu 25€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
App "AOK Schwanger", Videosprechstunde, AOK-Babytelefon, Erinnerungs-Mailings zu den U-Untersuchungen
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
bis zu 25€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson. Voraussetzung kann sein, dass diese bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
bis zu 250€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
bis zu 300€
für den 4. Versuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
bis zu 40€
für OTC-Arzneitmittel; bis zu 9€ je Schwangerschaft für Folsäure
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
bis zu 10€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 45€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Videosprechstunde über Clarimedis
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
bis zu 65€
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 2.700€
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
Beitragsvorteilen bis zu 14% bei Abschluss von Zusatzversicherungen über die UKV (bsp. AOK Zahnvital, AOK ZahnPrivat, VorsorgePrivat)
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für private Zusatzversicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Zahnzusatzversicherung oder Pflegeversicherung möglich.
bis zu 180€
für 180 Punkte
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
bis zu 230€
max. Selbstbehalt 460€
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.