
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt.
max. 240€, max. 100% (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 100% und max. 40€ pro Jahr (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 300€, bis zu 100% (Gesundheitskonto)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
max. 180€ für 180 Punkte
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 40€ je Zahnreinigung, max. 2x/Jahr für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Sie können den Live-Chat bzw. Chatbot auf der Webseite der Krankenkasse nutzen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
Die Krankenkasse zahlt spezielle Vorsorgeuntersuchungen (über die gesetzliche Regelleistung hinaus), z.B. Darmspiegelung, Stuhltest
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
Zuschuss in Höhe von 20€ alle 2 Jahre für Versicherte zwischen 18-35Jahren (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
spätestens zum vollendeten 18.Lebensjahr. Auch für Jungen
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 3x100€ Zuschuss für den Impfstoff und ärztliche Impfleistung für Kinder bis zum 12. Geburtstag
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
max. 300€, bis zu 100% (Gesundheitskonto)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
bis zu 40€ je Zahnreinigung, max. 2x/Jahr für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“; für bestimmte Kurse bis zu 100%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
max. 80€, max. 90%, 2 x jährlich
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, bis zu 52 Wochen
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse bietet Ihnen als Mehr-Leistung die häusliche Krankenpflege über einen längeren Zeitraum als gesetzlich vorgeschrieben, oder knüpft die häusliche Krankenpflege an weniger strenge Bedingungen. (Die gesetzliche Regelleistung sieht die häusliche Pflege nur für 4 Wochen vor. Längere Zeiträume muss ein Arzt für medizinisch notwendig erachten, oder die Leistung muss über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.)
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
siehe Osteopathie
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
über Akon.de Zuschuss 160€ jährlich
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
Brillenentspiegelung für Berufskraftfahrer bis zu 20€ (Gesundheitskonto)
Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen auch über den gesetzlichen Festbetrag hinaus.
Die Krankenkasse übernimmt Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus z.B. bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
max. 100% und max. 40€ pro Jahr (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
50% der Rechnungssumme (max. 50€ pro Kalenderjahr)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
max. 100% und max. 40€ pro Jahr (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 240€, max. 100% (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
50% der Rechnungssumme (max. 50€ pro Kalenderjahr)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
50% der Rechnungssumme (max. 50€ pro Kalenderjahr)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Akupunktur
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für das Amblyopie-Screening.
bis zu 25€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 45€ für Babymassage, bis zu 65€ für Babyschwimmen, bis zu 75€ für DELFI und bis zu 3 x 75€ für PEKiP für Versicherte im 1. Lebensjahr
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Baby- und Kleinkindkurse wie z.B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP
bis zu 65€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
App "AOK Schwanger" Tipps für werdende Müttern, Videosprechstunde, AOK-Babytelefon. Erinnerungs-Mailings zu den U-Untersuchungen mit zusätzlichen Informationen für das jeweilige Lebensalter des Kindes
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
bis zu 25€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 250€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 2x30€ innerhalb eines Kalenderjahres für Kinder bis zum 14. Geburtstag
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
max. 300€ für den vierten Versuch
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 9€ je Schwangerschaft für Folsäure, bis zu 40€ für OTC-Arzneitmittel
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Mono-/Kombipräparate (Eisen, Jod, Folsäure…).
bis zu 10€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 45€ (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Triple-Test.
Videosprechstunde über Clarimedis
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für individuelle Beratungsgespräche aus z.B. folgenden Bereichen: - zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen - Wirkung von Nikotin und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft - Entbindungsart und Geburtsort - Pflege des Neugeborenen in den ersten Monaten - Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
max. 180€ für 180 Punkte
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 2700€
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
ab 15. oder 22. Kalendertag
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
bis zu 230€ Prämie, max. Selbstbehalt 460€
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.