
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
max. 6 Sitzungen/Jahr bei Kindern; bis zu 240€, max. 4 Sitzungen/Jahr bei Erwachsenen
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 80%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
einmalig für Schwangere (300€-Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
max. 80% für einen MammaCare Kurs
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
max. 80% von 25 bis 34 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
bis zu 80%, max. 100€ für eine Darmspiegelung ab 45 Jahren; bis zu 80%, max. 50€, alle 2 Jahre für einen immunologischen Stuhltest ab 40 Jahre
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
max. 80%, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
vom 6. bis 26. Lebensmonat
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
für PEKiP, DELFI, Babyschwimmen, Babymassage
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Baby- und Kleinkindkurse wie z. B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
für Kinder bei vertragsärztlicher Verordnung
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten (nur Meningokokken C ist Standardimpfung).
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
einmalig für Schwangere (300€-Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
max. 6 Sitzungen/Jahr bei Kindern; bis zu 240€, max. 4 Sitzungen/Jahr bei Erwachsenen
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
für 14 Kursstunden
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
300€-Schwangerschaftsbudget
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.