
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget) bis zum 1. Geburtstag des Kindes oder über Bonusprogramm möglich
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 30€ je Maßnahme (AOK-Fit+)
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
für Frauen ab 45 Jahren und Männer ab 40 Jahren für eine Darmspiegelung in bestimmten Regionen oder über Bonusprogramm möglich
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
ab 18 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
bei teilnehmenden Ärzte
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget) bis zum 1. Geburtstag des Kindes
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Baby- und Kleinkindkurse wie z. B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 5 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
beim Wunschzahnarzt
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
max. 100€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
max. 100€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget) bis zum 1. Geburtstag des Kindes oder über Bonusprogramm möglich
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
App „AOK Schwanger"; Clarimedis: Videosprechstunde; Premium Zugang bei Tele-Clinic
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
auch für eine Begleitperson möglich
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
Anzahl der Versuche abhängig von Methode
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 80% (Schwangerschaftsbudget)
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 30€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für alternative Heilmethoden, Arzneimittel aus Apotheken, Empfängnisverhütung, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen , Leistungen für die junge Familie, weitere Gesundheitsleistungen, Zahnärztliche Leistungen
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis zu 30€ je Maßnahme als Geldprämie (AOK-Fit+); bis zu 20€ je Maßnahme als Zuschuss zu Gesundheitsleistungen (AOK-Vital+)
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 30€ je Maßnahme (AOK-Fit+)
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
einmalig, ab dem 4. Jahr bis zu 330€, max. Selbstbehalt 230€
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.