
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK PLUS.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK PLUS.
bis zu 180€
max. 90%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
von 12 bis 17 Jahre
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 325€
für 16 Maßnahmen
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 40€
ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET (ausgenommen PZR bei Schwangerschaft und kfo-Behandlung).
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
bis zu 200€
für eine Früherkennungskoloskopie (alle 5 Jahre) und bis zu 50€ für einen Stuhltest (alle 2 Jahre) jeweils von 40 bis 49 Jahre
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
ab 14 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
bis zu 120€
max. 90%, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
max. 100%
max. 2 Gesundheitskurse für Eltern mit Kindern, im Rahmen des Angebots „junge Familien“ in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Baby- und Kleinkindkurse wie z. B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP.
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
max. 100%
für max. 2 Neurodermitis Overalls/Kalenderjahr bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis 8 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
von 9 bis 17 Jahre (bei begonnener Immunisierung vor dem 18. Geburtstag, kann die Immunisierung bis zum 19. Geburtstag beendet werden)
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
bis 17 Jahre
Mehrleistung: Übernahme der Kosten (nur Meningokokken C ist Standardimpfung).
max. 100%
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
bis zu 40€
ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET (ausgenommen PZR bei Schwangerschaft und kfo-Behandlung).
max. 100%
max. 2 Kurse
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
mit Kind: bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist; ohne Kind: bis zu 6 Wochen
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
bis zu 150€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bis zu 500€
zur Geburtsvorbereitung ab der 36. Schwangerschaftswoche (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Gesetzliche Leistung: Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, Schmerzen müssen seit mind. 6 Monaten bestehen. Mehrleistung: Übernahme z. B. auch bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
von 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
von 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 180€
max. 90%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
von 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
für einen Online-Geburtsvorbereitungskurs (SchwangerschaftPLUS-Paket); Online/Video-Hebammenberatung für Schwangerschaft und Geburt; App „AOK Schwanger"
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
bis zu 250€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
max. 75%
für die noch verbleibenden Kosten kann ein Zuschuss beim Bund und Freistaat Sachsen bzw. Thüringen beantragt werden. Zusätzliche Kostenübernahme für Assisted Hatching bei Frauen ab 35 und eine Testikuläre Spermienextraktion (TESE) bei Männern.
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
über AOK-Clarimedis (auch per Videosprechstunde)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 500€
SchwangerschaftPLUS-Paket
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
unbegrenzt
für Mitgliedschaftsbeitrag Sportverein/ Fitnessstudio, Kosten für Reha-Sport, 10er Karte, Start- und Teilnahmegebühr Sportveranstaltung (z. B. Marathon, Firmenlauf, Fitnesstracker, Fitnessuhren), Physiotherapeutische Behandlung (wie z. B. Kinesiotaping, Massage), erweiterte Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Gebissabdruck, Zahnfüllung aus Kunststoff, Inlay, Onlay, Brücke, Implantat), Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen, Hörhilfen, Individuelle Gesundheitsleistung (z. B. OCT-Augenuntersuchung, Glaukom-Untersuchung, Knochendichtemessung, erweiterte Krebsfrüherkennung), Leistung durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen (z. B. Akupunktur, TCM, Fastenkur, Anthroposophische oder Homöopathische Therapie, Blutegeltherapie), Osteopathische Behandlung, Babymassage, Erste-Hilfe-Kurs, Baby- und Kinderschwimmkurse
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis zu 3.000€
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
unbegrenzt
für Zusatzversicherungsverträge aus dem Kooperationsangebot des Münchener Verein (z. B. Beitrag für Tarif weltweitPLUS, augenPLUS, Zahnzusatzversicherung)
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für private Zusatzversicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Zahnzusatzversicherung oder Pflegeversicherung möglich.
bis zu 325€
für 16 Maßnahmen
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
bis zu 600€
max. Selbstbehalt 120€
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.