
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK PLUS.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK PLUS.
bis zu 180€, max. 90%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Übernahme der Kosten über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
max. 325€, für 16 Maßnahmen
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 40€ für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es wird ein Auslandsnotfallservice angeboten, der Versicherten im Ausland bei Erkrankung Hilfestellung bietet (z.B. Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern, etc.).
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Sie können den Live-Chat bzw. Chatbot auf der Webseite der Krankenkasse nutzen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 50€ für einen Stuhltest (alle 2 Jahre) und bis zu 200€ für eine Früherkennungskoloskopie (alle 5 Jahre) jeweils für Versicherte im Alter von 40 bis 49 Jahren
Die Krankenkasse zahlt spezielle Vorsorgeuntersuchungen (über die gesetzliche Regelleistung hinaus), z.B. Darmspiegelung, Stuhltest
100%
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
Kostenfreien Haut-Check bereits ab 14 Jahren, alle zwei Jahre. Erforderliche Auflichtmikroskopie für alle Versicherten ab 14 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
Kostenübernahme für Jungs und Mädchen im Alter von 9 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei begonnener Immunisierung vor dem 18. Geburtstag, kann die Immunisierung bis zum 19. Geburtstag beendet werden.
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
100% für Kinder bis zum vollendeten 18. Lj.
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 120€, max. 90% alle 2 Jahre
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
100%
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
bis zu 40€ für Versicherte ab 18 Jahre beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
100% Kostenübernahme für Online-Prävensionkurse über die AOK PLUS eigene Gesundheitskursplattform "yuble"
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 100%, max. 2 Kurse
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
Mit Kind: bis zu 52 Wochen, bis zum 14. Lebensjahr
Ohne Kind: bis zu 6 Wochen
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
Die Krankenkasse übernimmt als Zusatz-Leistung die Kosten für eine Laser-Behandlung von Krampfadern. (Die modernen kathetergestützten Hitzeverfahren wie Laser oder Radiofrequenz zur Behandlung von Krampfadern werden ambulant durchgeführt.)
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
bis zu 150€, max. 100%
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
Akupunktur zur Geburtsvorbereitung ab der 36. Schwangerschaftswoche - bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus z.B. bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für alternative Krebstherapien. Beispiel: anerkannte Methoden zur Krebstherapie, die über die klassischen Behandlungsmethoden hinausgehen
für Versicherte über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
Übernahme der Kosten über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 180€, max. 90%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
für Versicherte über das 12. LJ hinaus bis zum vollendeten 18. LJ
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Akupunktur zur Geburtsvorbereitung ab der 36. Schwangerschaftswoche - bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Ringelröteln.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Windpocken.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 100%, max. 2 Gesundheitskurse für Eltern mit Kindern, im Rahmen des Angebots „junge Familien“ in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Baby- und Kleinkindkurse wie z.B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
App „AOK Schwanger" - mit u.a. videobasiertem Trainingsangebot von MamaWORKOUT sowie Tipps für werdende Mütter; bis zu 500€ für Online-Geburtsvorbereitungskurs (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Online/Video-Hebammenberatung für Schwangerschaft & Geburt
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 250€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 100% für max. zwei Neurodermitis Overalls pro Kalenderjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis zu 75% (für die noch verbleibenden Kosten kann ein Zuschuss beim Bund und Freistaat Sachsen bzw. Thüringen beantragt werden).
Zusätzliche Kostenübernahme für Assisted Hatching bei Frauen ab 35 und eine Testikuläre Spermienextraktion (TESE) bei Männern.
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Nackenfaltenmessung.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Mono-/Kombipräparate (Eisen, Jod, Folsäure…).
bis zum 9. Lebensjahr
Die Krankasse übernimmt das Rooming-in (= Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes) bei Kindern über das 9. Lebensjahr hinaus.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Triple-Test.
über AOK-Clarimedis (auch per Videosprechstunde)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für individuelle Beratungsgespräche aus z.B. folgenden Bereichen: - zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen - Wirkung von Nikotin und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft - Entbindungsart und Geburtsort - Pflege des Neugeborenen in den ersten Monaten - Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
bis zu 500€ (SchwangerschaftPLUS-Paket)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Zytomegalie-Test.
max. 325€, für 16 Maßnahmen
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 3000€
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
max. Selbstbehalt 120€, max. Prämie 600€
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.