
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Niedersachsen.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Niedersachsen.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 80%, max. 500€, max. 2x/Jahr (Mehrleistungsbudget) beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es wird ein Auslandsnotfallservice angeboten, der Versicherten im Ausland bei Erkrankung Hilfestellung bietet (z.B. Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern, etc.).
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
bis zu 80%, max. 500€ für Versicherte bis zur Vollendung des 35. LJs, alle 2 Jahre (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 80%, max. 500€, alle 2 Jahre (Mehrleistungsbudget)
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
siehe Punkt Topleistung "Reiseschutzimpfungen"
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
2te-zahnarztmeinung.de
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
bis zu 80%, max. 500€, max. 2x/Jahr (Mehrleistungsbudget) beim Wunschzahnarzt
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“; für bestimmte Kurse bis zu 100%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 85%, max. 150€
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 52 Wochen, bis zum 14. Lebensjahr
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
Die Krankenkasse übernimmt als Zusatz-Leistung die Kosten für eine Laser-Behandlung von Krampfadern. (Die modernen kathetergestützten Hitzeverfahren wie Laser oder Radiofrequenz zur Behandlung von Krampfadern werden ambulant durchgeführt.)
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für das Amblyopie-Screening.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
App „AOK Schwanger" – Tipps für werdende Mütter
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 250€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Nackenfaltenmessung.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Triple-Test.
bis zu 100% für eine Arzneimittelberatung einmal je Schwangerschaft
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für individuelle Beratungsgespräche aus z.B. folgenden Bereichen: - zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen - Wirkung von Nikotin und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft - Entbindungsart und Geburtsort - Pflege des Neugeborenen in den ersten Monaten - Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
bis zu 80%, max. 500€ (Mehrleistungsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 10€ je Maßnahme
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
bis zu 500€ Prämie, max. Selbstbehalt 620€
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.