
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Hessen.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Hessen.
bis zu 50€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
(Homöopathie Budget, Gesundheitskonto)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Gesundheitskonto
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
ab 5€ bis 120€ je Maßnahme
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
für einen Mamma Care Kurs (Gesundheitskonto)
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
von 18 bis 34 Jahre, alle 3 Jahre (Gesundheitskonto)
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
von 18 bis 34 Jahre, alle 2 Jahre (Gesundheitskonto)
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
für einen Baby-Erste-Hilfe-Kurs (Schwangerschaftsbudget 1)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Baby- und Kleinkindkurse wie z. B. Babymassage, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP.
für die U10, U11 und J2
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
Gesundheitskonto
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesundheitskonto
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
einmalig bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
max. 150€ je Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
(Homöopathie Budget, Gesundheitskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
(Homöopathie Budget, Gesundheitskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 50€ je Sitzung, max. 3 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftsbudget 1; App "AOK-Schwanger" - Tipps für werdende Mütter
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programm "AOK-Priomed"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
Schwangerschaftsbudget 2
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
jeweils für die ersten drei Versuche
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftsbudget 1
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
ab 5€ bis 120€ je Maßnahme
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
max. 420€ Selbstbehalt
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.