
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Bayern.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der AOK Bayern.
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Arzneimittelbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
von 25 bis 29 Jahre; bis zu 20€ jeweils für "Discovering Hands" und "Mamma Care" für Frauen ab 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
von 30 bis 34 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
ab 18 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
ab 16 Jahre, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
von 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
für die U10, U11und die J2
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis 9 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
von 18 bis 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
zahngebot.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (für Kurse ab Beginn 01.07.2023)
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist (in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe auch ohne Kind möglich)
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
ab 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
ab 01.07.2023
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
für Schwangere
Gesetzliche Leistung: Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, Schmerzen müssen seit mind. 6 Monaten bestehen. Mehrleistung: Übernahme z. B. auch bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
für das IGM-Lebensstilprogramm SINOCUR in der TCM Klinik Bad Kötzting
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
App „AOK Schwanger“; Online-Videokurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
bis zu 50% Zuschuss für einen zusätzlichen 4. Versuch bei jeder gesetzlich möglichen Versuchsreihe
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
für einen Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für Frauen von 25 bis 54 Jahre
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Punkte für die Vorsorgeuntersuchungen im Prämienprogramm; Begrüßungsgeschenk (AOK-Babykoffer)
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für professionelle Zahnreinigung, Eltern/Baby-Kurse, Talkingseyes-Untersuchung, Wohlfühlurlaube
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis 15 Jahren, Ausschüttung als Sachprämie
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.
Gesamtbonuszahlung innerhalb von 5 Jahren möglich
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.