„Gesetzlich privat“ – Innovationskasse startet neues Facharzt-Modell
Mit dem Slogan „Meine Gesundheit ist es mir wert“ wirbt die IKK Innovationskasse seit Kurzem für ihren neuen Wahltarif „Facharzt privat“. Das Ziel: Gesetzlich Versicherte sollen beim Facharzt wie Privatpatienten behandelt werden – mit kurzen Wartezeiten, mehr Flexibilität und höherer Behandlungsqualität.
Die Kasse verspricht dabei eine teilweise Kostenerstattung: Versicherte erhalten 50 % der berücksichtigungsfähigen Rechnungen bei ambulanter fachärztlicher Behandlung zurück, sofern sie diese zunächst selbst bezahlen. Grundlage der Abrechnung ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
So funktioniert das Modell
Wer den Tarif wählt, kombiniert zwei Bausteine:
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Wahltarif „Facharzt“: Jährliche Prämie von 400 €,
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Selbstbehalt: Bis zu 800 € im Jahr, den der Versicherte selbst trägt.
Die Innovationskasse spricht von einer „Grundfinanzierung“ – ähnlich wie man sie von einer Zahnzusatzversicherung kennt.
Wichtig: Nur der ambulante Facharztbereich ist betroffen.
Für Zahnarzt, Krankenhaus und Medikamente bleibt alles beim Alten – hier gilt weiterhin die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Hintergrund: Vorstoß mit Signalwirkung
Schon 2024 hatte IKK-Vorstand Ralf Hermes vorgeschlagen, GKV-Patienten freiwillig in Richtung privater Zusatzversicherung zu lenken. Damals wurde sein Modell – mit Bonuszahlungen und einem Selbstbehalt bis 2.000 Euro – vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgelehnt.
Jetzt setzt die IKK das Prinzip dennoch um – im Rahmen der bestehenden Satzung.
Fazit: Mehr Komfort – aber auch Kosten
„Facharzt privat“ richtet sich an Versicherte, die mehr Komfort und Flexibilität wünschen – aber auch bereit sind, dafür selbst in Vorleistung zu gehen. Wer ohnehin regelmäßig privatärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, kann von dem Modell profitieren. Für andere ist ein gründlicher Vergleich empfehlenswert.
Tipp von VGK24:
Nicht jede gesetzliche Krankenkasse bietet solche Wahlmodelle.
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