
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der VBU BKK.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der VBU BKK.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
(150€ für Kinder bis 11 Jahre) (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 30€ je Zahnreinigung, max. 2 Zahnreinigungen/Jahr beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
für eine Tastuntersuchung
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
für einen Stuhltest
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
max. 90%, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
Programm "BKK Starke Kids"
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten (nur Meningokokken C ist Standardimpfung).
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
einmalig bis 17 Jahre bei kieferorthopädischer Behandlung
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
über DentNet
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme hochwertiger Kronen (Werkstoff Vollzirkon).
über 2te-ZahnarztMeinung.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
bis zu 30€ je Zahnreinigung, max. 2 Zahnreinigungen/Jahr beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
über DentNet
Gesetzliche Leistung: Befundorientierter Festzuschuss (Regelversorgung). Mehrleistung: Höherer Zuschuss oder Übernahme der gesamten Kosten. Voraussetzung ist meist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.
max. 80% (bis zu 100% bis 17 Jahre)
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
(150€ für Kinder bis 11 Jahre) (Arzneimittelbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
(150€ für Kinder bis 11 Jahre) (Arzneimittelbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 80%, max. 60€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
(150€ für Kinder bis 11 Jahre) (Arzneimittelbudget)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 2x pro Jahr je 12 Behandlungen für Heileurythmie
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
digitale Schwangerenbegleitung "vimum"; Schwangerschafts-App "keleya"
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
Programm "Hallo Baby"
Mehrleistung: Angebot eines Programmes zur Frühgeburtenvermeidung.
max. 80%
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
pro Behandlungsversuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
während der Schwangerschaft und bis zum 1. Geburtstag des Kindes
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Schwangerschaftskonto
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für Rechnungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für private Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherung und Altersvorsorge)
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für private Zusatzversicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Zahnzusatzversicherung oder Pflegeversicherung möglich.
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
max. 400€ Selbstbehalt
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.