
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK Südwest.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK Südwest.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Osteopathie/Chirotherapie)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Gesundheitskonto Arzneimittel
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
max. 10€ je Maßnahme (Maximalbetrag 60€/Jahr)
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto Zahngesundheit) oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
Gesundheitskonto Medizinische Vorsorgeleistungen
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Gesundheitskonto Medizinische Vorsorgeleistungen
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 35 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
Gesundheitskonto Medizinische Vorsorgeleistungen
Gesetzliche Leistung: Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl: von 50 bis 54 Jahre jährlich, ab 55 Jahre alle 2 Jahre. Darmspiegelung: für Männer ab 50 Jahre, für Frauen ab 55 Jahre, Anspruch auf zwei Untersuchungen im Mindestabstand von 10 Jahren (bei Entscheidung für Darmspiegelung kein Test Blut im Stuhl möglich). Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Gesundheitskonto Medizinische Vorsorgeleistungen
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
Gesundheitskonto Medizinische Vorsorgeleistungen
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
einmalig bis 4 Jahre (Gesundheitskonto Früherkennungsuntersuchung von Schwachsichtigkeit und Schielen)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
für die Untersuchungen U10, U11 und J2
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
bis 3 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis 8 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Übernahme der Kosten bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
von 5 bis 13 Jahre (Gesundheitskonto Zahngesundheit)
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
über MediKompass
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
beim Wunschzahnarzt (Gesundheitskonto Zahngesundheit) oder bis zu 100% bei teilnehmenden Ärzten
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten beim Wunschzahnarzt oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z. B. über DENT-NET.
über DentNet
Gesetzliche Leistung: Befundorientierter Festzuschuss (Regelversorgung). Mehrleistung: Höherer Zuschuss oder Übernahme der gesamten Kosten. Voraussetzung ist meist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.
max. 150€ je Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (Präventionsbudget)
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis das Kind 13 Jahre alt ist
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen je Behandlungsfall, wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege erbringen kann. Mehrleistung: Übernahme längerer Zeitraum oder Genehmigung unter weniger strengen Bedingungen.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken)
Präventionsbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren)
Gesetzliche Leistung: Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, Schmerzen müssen seit mind. 6 Monaten bestehen. Mehrleistung: Übernahme z. B. auch bei Migräne oder Raucherentwöhnung.
Gesundheitskonto Arzneimittel
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Osteopathie/Chirotherapie)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten).
Gesundheitskonto Arzneimittel
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Osteopathie/Chirotherapie)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren); bis zu 30€ (Gesundheitskonto Arzneimittel)
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 30€ je Sitzung, max. 5 Sitzungen/Jahr (Gesundheitskonto Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren) für Ayurveda, Feldenkrais, Reflexzonenmassage und TCM
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
max. 7,96€/pro Stunde, max. 14 Stunden/Kurs
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses. Voraussetzung kann sein, dass der Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
max. 50% je Behandlungsversuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gesundheitskonto Schwangerschaft
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für Brillen und Kontaktlinsen, Eigenleistung/Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlung, Eigenleistung zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios, Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (Fitness-Tracker), Gesundheitskurse außerhalb des § 20 SGB V, Mitgliedschaft in Sportvereinen
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis zu 10€ je Maßnahme (Maximalbetrag 60€/Jahr)
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
für Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers), Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung), Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, - Sofern Kombinationsversicherungen oder Versicherungspakete abgeschlossen wurden, ist es ausreichend, wenn eine der genannten Versicherungen als Baustein enthalten ist. In diesem Fall kann der komplette Beitrag berücksichtigt werden; eine Aufteilung ist nicht erforderlich.
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für private Zusatzversicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Zahnzusatzversicherung oder Pflegeversicherung möglich.
max. 10€ je Maßnahme (Maximalbetrag 60€/Jahr)
Mehrleistung: Barprämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise.
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.
max. 420€ Selbstbehalt
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.