
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK gesund plus.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK gesund plus.
bis zu 80%, max. 40€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 30€ je Maßnahme im Bonusmodell Vorsorge, max. 50€ je Maßnahme im Bonusmodell Vital
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
bis zu 100€; bis zu 65€ für "discovering hands"
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 30€ von 18 bis 34 Jahre, alle 3 Jahre
Sie interessieren sich für Ihren Gesundheitszustand, auch wenn Sie nicht akut krank sind? Der „Check-up 35 für Versicherte unter 35“ ist ein kostenloser Gesundheits-Check und wird nur einmal bis zum 35. Lebensjahr übernommen. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Check-up alle drei Jahre übernommen. Kassen können von dieser Regelung abweichen und den Check-up unter 35 öfters als nur einmal anbieten.
bis zu 100% für einen Stuhltest von 40 bis 49 Jahre, alle 2 Jahre
Die Krankenkasse zahlt spezielle Vorsorgeuntersuchungen (über die gesetzliche Regelleistung hinaus), z.B. Darmspiegelung, Stuhltest
bis zu 30€ von 14 bis 34 Jahre, alle 2 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 80%, max. 150€, alle 2 Jahre
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
bis zu 70%, max. 80€ bis 13 Jahre
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Kostenübernahme beschränkt sich zudem auf die Backenzähne 6 und 7. Das sind die beiden letzten Backenzähne, die sich vor dem Weisheitszahn befinden. Als zusätzliche Leistung kann die Krankenkasse die Altersbeschränkung erweitern, oder weitere Zähne mit einschließen.
2te Zahnarztmeinung
Ein Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen lohnt sich für Sie: Die Krankenkassen zahlen als Regelleistung einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Sind Ihre Behandlungskosten höher als der Festzuschuss, müssen Sie den Mehrbetrag selbst zahlen. Ein günstigerer Preis für Behandlung und Zahnersatz kann Ihnen somit erheblich Kosten sparen.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 90%, max. 90€ je Kurs, 2 Kurse/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis das Kind 13 Jahre ist, bis zu 6 Wochen, max. 4 Std./Tag
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 80%, max. 40€ je Sitzung, max. 6 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für das Amblyopie-Screening.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Ringelröteln.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Windpocken.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
bis zu 100€
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
BabyCare App
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
Programm "BabyCare"
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis zu 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für Partner ganz oder teilweise.
bis zu 250€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
bis zu 50€
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 300€ Zuschuss für einen 4. Behandlungszyklus
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Nackenfaltenmessung.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 80%, max. 125€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Triple-Test.
bis zu 30€ je Maßnahme im Bonusmodell Vorsorge, max. 50€ je Maßnahme im Bonusmodell Vital
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell Vorsorge, max. 50€ je Maßnahme im Bonusmodell Vital
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
max. Selbstbehalt 400€, max. Prämie 300€
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.