
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK classic.
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der IKK classic.
bis zu 40€ je Sitzung, max. 4 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 50€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1, max. 25€ je Maßnahme im Bonusmodell 2
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 40€ beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% ab 18 Jahre nur bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
bis zu 600€
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Sie erhalten über die Hotline schnell und unkompliziert Auskünfte z.B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Es wird ein Auslandsnotfallservice angeboten, der Versicherten im Ausland bei Erkrankung Hilfestellung bietet (z.B. Benennung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten, Krankenhäusern, etc.).
Es werden Ihnen keine Mehrkosten berechnet, wenn Sie ein anderes als das ärztlich zugewiesene Krankenhaus wählen.
Welches der rund 2000 Krankenhäuser ist für Ihre geplante Behandlung gut aufgestellt? Die Krankenkasse kennt die Spezialisierung der einzelnen Krankenhäuser und kann Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Klinik helfen.
Bei einer Online-Geschäftsstelle können Sie als Versicherter Ihre Anliegen online abwickeln.
Sie erhalten über die Hotline eine telefonische Beratung rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu den Themen: Versicherungsschutz, bestimmte Leistungen und teilweise auch Antworten auf medizinische Fragen.
Die Kasse bietet Ihnen die Möglichkeit Sie professionell und strukturiert bei Behandlungsfehlern zu unterstützen (z.B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens).
Vermittlung von Facharztterminen heißt: Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Vermittlung von Arztterminen (z.B. Suche nach dem passenden Arzt, ggfs. kürzere Wartezeiten).
bis zu 35€ ab 14 Jahre für "MammaCare-Methode"
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung z.B. die Kosten für den Brustultraschall oder eine Mammographie vor dem 50. Lebensjahr
bis zu 75€ bis 49 Jahre
Die Krankenkasse zahlt spezielle Vorsorgeuntersuchungen (über die gesetzliche Regelleistung hinaus), z.B. Darmspiegelung, Stuhltest
bis zu 100% ab 6 Monate bis 59 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die Grippeimpfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze, hinaus).
bis zu 30€ bis 34 Jahre, alle 2 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Dies können z.B. sein: kürzere Untersuchungsintervalle, Vorsorge auch unter 35 Jahren, digitale Auflichtmikroskopie, Dermatoskopie mit Fotodokumentation
bis zu 100% ab 18 bis 25 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt für Sie als Versicherten die Kosten für die HPV Impfung (auch über die gesetzliche Regelleistung, z.B. Altersgrenze 14 Jahre hinaus).
bis zu 100% ab 3 Monaten
Die Krankenkasse übernimmt als zusätzliche Vorsorge-Leistung die Impfung gegen Meningokokken vom Serotyp B als freiwillige Satzungsleistung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bisher lediglich die Impfung gegen Meningokokken C als Standardimpfung für alle Kinder.
bis zu 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 130€, alle 2 Jahre
Die sportmedizinische Untersuchung ist sinnvoll, bevor Sie eine neue sportliche Aktivität beginnen. Mit der Untersuchung können Sie Risiken verringern, die mit Ihrem neuen Sport zusammen hängen. Die sportmedizinische Untersuchung beinhaltet Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat.
bis zu 100%
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zecken-Impfung, auch wenn Sie lediglich in betroffene Gebiete reisen. (Eine gesetzliche Regelleistung ist die Zeckenimpfung nur für Versicherte mit Wohnort in einem Risikogebiet).
über DentNet
Die Krankenkassen zahlen bei der Zahnersatzversorgung einen befundorientierten Festzuschuss - unabhängig von der tatsächlichen Versorgung und den entstehenden Kosten. Die Krankenkasse bietet Ihnen als Mehr-Leistung die Möglichkeit einer günstigeren Zahnersatzversorgung, bis hin zum „Zahnersatz zum Nulltarif“. Voraussetzung dazu ist meist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.
bis zu 50€ von 6 bis 13 Jahre
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Kostenübernahme beschränkt sich zudem auf die Backenzähne 6 und 7. Das sind die beiden letzten Backenzähne, die sich vor dem Weisheitszahn befinden. Als zusätzliche Leistung kann die Krankenkasse die Altersbeschränkung erweitern, oder weitere Zähne mit einschließen.
über DentNet
Die iKrone ist eine maschinell gefertigte Krone und wird in Deutschland hergestellt. Der Werkstoff Vollzirkon ist nicht nur extrem stabil, sondern sieht auch deutlich natürlicher aus als andere Materialien. Die Krankenkasse trägt die Kosten ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten / Dentallabore z.B. über DENT-NET.
bis zu 40€ beim Wunschzahnarzt oder bis zu 100% ab 18 Jahre nur bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse trägt die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise, oder nur bei ausgewählten Zahnärzten z.B. über DENT-NET.
siehe Punkt Topleistung „Gesundheitskurse“; für bestimmte Kurse bis zu 100%
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei online Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis zu 90€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte Kurse bei externen Anbietern, z.B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung oder Stressmanagement.
bis das Kind 13 Jahre ist
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Die Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkasse kann hier eine Mehrleistung anbieten indem sie z.B. die Dauer der Kostenübernahme oder die Altersgrenzen verlängert.
Die Krankenkasse unterstützt die Hilfsangebote im Rahmen der Hospiz- und Pallativmedizin: Hospiz- und Pallativmedizin konzentriert sich nicht auf lebensverlängernde Therapien, sondern darauf, die verbleibende Lebenszeit (egal in welchem Alter) so lebenswert wie möglich zu gestalten. Dies beinhaltet z.B: größtmögliche Autonomie bis zuletzt, Schmerzfreiheit, Geborgenheit in vertrauter Umgebung.
bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse übernimmt als Zusatz-Leistung die Kosten für eine Laser-Behandlung von Krampfadern. (Die modernen kathetergestützten Hitzeverfahren wie Laser oder Radiofrequenz zur Behandlung von Krampfadern werden ambulant durchgeführt.)
Die Krankenkasse ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen „nicht zugelassener Leistungserbringer“ wahrzunehmen, z.B.: nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. (Gesetzliche Leistung ist zwar freie Arztwahl, jedoch nur bei niedergelassenen Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung.)
bis zu 180€
Die Krankenkasse bietet über einen Kooperationspartner Preisvorteile bei Gesundheitsreisen an.
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für alternative Krebstherapien. Beispiel: anerkannte Methoden zur Krebstherapie, die über die klassischen Behandlungsmethoden hinausgehen
bis zu 50€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bei teilnehmenden Ärzten
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für eine homöopathische Behandlung (bis zu einem festgelegten Jahresbetrag). Bitte beachten Sie, dass eine homöopathische Behandlung nur von bestimmten Ärzten mit anerkannten Zusatzausbildung erstattet werden kann. Behandlungen durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht erstattet.
bis zu 50€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 40€ je Sitzung, max. 4 Sitzungen/Jahr
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 50€ (Arzneimittelbudget)
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.
bis zu 100€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Ringelröteln.
bis zu 100€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Antikörpertest auf Windpocken.
bis zu 100€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den B-Streptokokken-Test.
Geldbonus oder Zuschuss für Gesundheitsleistungen
Die Krankenkasse gewährt Ihnen nach der Geburt eines Kindes einen Baby-Bonus. Hierzu müssen Sie sich in ein Bonusprogramm einschreiben und verschiedene Maßnahmen erfüllen (z.B. alle vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr wahrnehmen). Der Baby-Bonus reicht je nach Krankenkasse von kleinen Geschenken, bis hin zu Geldprämien.
Schwangerschafts-App Keleya, BabyCare App
Die Krankenkasse bietet für werdenden Mütter spezielle digitale Services an wie z.B. - Online-Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere, eine Online-Hebammenberatung, oder ein spezielles Coaching.
Programm "BabyCare"
Die Krankenkasse bietet Leistungen für Schwangere, welches zur Vermeidung von Frühgeburten beitragen soll und die natürliche Geburt unterstützen soll.
bis 250€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft ganz oder teilweise. (Bei der Hebammenrufbereitschaft steht die Hebamme rund um die Uhr für die Geburt zur Verfügung. Dafür wird eine Pauschale in Höhe mehrerer hundert Euro erhoben, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehört.)
bis zu 61€ je Untersuchung
Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die U10, U11 und J2 ganz oder teilweise.
bis zu 500€ Zuschuss je Behandlungsversuch
Die gesetzliche Regelleistung sieht vor: 50 % Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung, bei bis zu drei Versuchen. Die Krankenkasse übernimmt hier als Mehrleistung einen höheren Anteil der Kosten, oder beteiligt sich an mehr Versuchen.
bis zu 100€
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für ärztlich verordnete Mono-/Kombipräparate (Eisen, Jod, Folsäure…).
bis 8 Jahre
Die Krankasse übernimmt das Rooming-in (= Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes) bei Kindern über das 9. Lebensjahr hinaus.
bis zu 100€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Toxoplasmose-Screening.
bis zu 100€ (Schwangerschaftsbudget)
Die Krankenkasse übernimmt als Mehr-Leistung die Kosten für den Zytomegalie-Test.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1, max. 25€ je Maßnahme im Bonusmodell 2
Die Krankenkasse belohnt Sie bei der Teilnahme an einem Bonusprogramm mit einer Barprämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen.
bis zu 10€ je Maßnahme im Bonusmodell 1, max. 25€ je Maßnahme im Bonusmodell 2
Die Krankenkasse bietet auch Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einem Bonusprogramm an. Kinder und Jugendliche sammeln Punkte und erhalten Prämien, wenn sie z.B. Sport treiben, Kurse zur gesunden Ernährung besuchen, und Schutzimpfungen vornehmen lassen. (Die Punkte werden als Bargeld, als Gesundheits-Guthaben oder als Sachprämien ausgezahlt.)
bis zu 3x höher als der Geldbonus für:
Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus, Sportveranstaltungen (Start- und Teilnahmegebühren), Geburtsvorbereitungskurse, Krankenzusatzversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Baby- und Kinderschwimmen, Eltern-Baby-Kurse, Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, Kosten für eine Zyklus-App und deren Zubehör, die der Erfüllung eines Kinderwunsches dient.
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem Bonusprogramm entscheiden, belohnt Sie die Krankenkasse mit einer zweckgebundenen Prämie, nachdem Sie bestimmte Maßnahmen (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder eine gesunde Lebensweise nachweisen. Bei Nachweis erhalten Sie Gutschriften, die Sie bei der Auswahl von privaten Zusatzleistungen verrechnen können. Diese Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur oder eine professionelle Zahnreinigung.
bis zu 600€
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Wahltarife mit individuellem Krankengeldanspruch verbessern Ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld: zum Beispiel durch eine Zahlung von Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche, oder durch eine höhere Absicherung.
bis zu 450€ Prämie, bis zu 562,50€ Selbstbehalt
Beim Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten Sie sich, einen Teil der Kosten für Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze selbst zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Prämie von bis zu 20% des Jahresbeitrags, maximal 600 Euro. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse beträgt bei Wahl dieses Tarifs drei Jahre.