Bonusprogramm für Fitnessstudio-Beiträge

Die IKK belohnt Ihre Eigeninitiative bei der Gesundheitsvorsorge mit max. 500 Euro jährlich.

So einfach geht’s:

  • Mitglied bei der IKK-Die Innovationskasse werden

  • Vorsorgeuntersuchungen bestätigen lassen

  • Bonus kassieren!

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung um den Inhalt von YouTube laden zu können.

Mit dem Klick auf das Video werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Youtube [Google Ireland Limited, Irland] das Video abgespielt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Google Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bonusprogramm für Fitnessstudio-Beiträge

Die IKK belohnt Ihre Eigeninitiative bei der Gesundheitsvorsorge mit max. 500 Euro jährlich.

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Mit dem Klick auf das Video werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Youtube [Google Ireland Limited, Irland] das Video abgespielt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Google Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.

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So einfach geht’s:

  • Mitglied bei der IKK-Die Innovationskasse werden

  • Vorsorgeuntersuchungen bestätigen lassen

  • Bonus kassieren!

Wer kann den Bonus bekommen?

Jeder Versicherte ab 16 Jahre.

Beispiel: Fünfköpfige Familie (Eltern und drei mitversicherte Kinder über 16 Jahre).

Die Eltern und jedes Kind ab 16 Jahre kann den Bonus erhalten. Die Familie kann somit einen Bonus von bis zu 2.500 Euro jährlich ausgezahlt bekommen.

Bonusprogramm
Bonusprogramm

Wer kann den Bonus bekommen?

Jeder Versicherte ab 16 Jahre.

Beispiel: Fünfköpfige Familie (Eltern und drei mitversicherte Kinder über 16 Jahre).

Die Eltern und jedes Kind ab 16 Jahre kann den Bonus erhalten. Die Familie kann somit einen Bonus von bis zu 2.500 Euro jährlich ausgezahlt bekommen.

Was muss ich tun, um den vollen Bonus von 500€ zu erhalten?

Besonders positiv und innovativ ist, dass im Vergleich zu anderen Bonusprogrammen von gesetzlichen Krankenkassen, nur sehr wenige Aktivitäten verlangt werden. Zum Beispiel in der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre benötigen die männlich Versicherten die gesetzliche Zahnvorsorge. Hinzu kommt der CheckUp, der einmalig und frei wählbar im Zeitraum zwischen 18 und 34 Jahre absolviert und nachgewiesen werden muss. Bei den weiblich Versicherten erweitern sich die Aktivitäten zwischen 20 und 34 Jahre um die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge beim Frauenarzt.

Der Bonus gilt als erfüllt und wird in voller Höhe (500€) ausbezahlt, wenn folgende Aktivitäten gemacht wurden:

Beispiel: Altersgruppe 18-34 Jahre (weiblich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.

  • Krebsvorsorge (jährlich, beim Frauenarzt)

  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

Abb 1: Visuelle Darstellung der Vorsorge-Aktivitäten der Frauen nach Alter und Geschlecht zwischen 18 und 34 Jahre. Aktivitäten in anderen Altersgruppen siehe Bonusheft.

Beispiel: Altersgruppe 18-34 Jahre (männlich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.

  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

Abb 2: Visuelle Darstellung der Vorsorge-Aktivitäten der Männer nach Alter und Geschlecht zwischen 18 und 34 Jahre. Aktivitäten in anderen Altersgruppen siehe Bonusheft.

Was muss ich tun, um den vollen Bonus von 500€ zu erhalten?

Besonders positiv und innovativ ist, dass im Vergleich zu anderen Bonusprogrammen von gesetzlichen Krankenkassen, nur sehr wenige Aktivitäten verlangt werden. Zum Beispiel in der Altersgruppe 18 bis 34 Jahre benötigen die männlich Versicherten die gesetzliche Zahnvorsorge. Hinzu kommt der CheckUp, der einmalig und frei wählbar im Zeitraum zwischen 18 und 34 Jahre absolviert und nachgewiesen werden muss. Bei den weiblich Versicherten erweitern sich die Aktivitäten zwischen 20 und 34 Jahre um die jährliche gesetzliche Krebsvorsorge beim Frauenarzt.

Der Bonus gilt als erfüllt und wird in voller Höhe (500€) ausbezahlt, wenn folgende Aktivitäten gemacht wurden:

Beispiel: Altersgruppe 18-34 Jahre (weiblich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.

  • Krebsvorsorge (jährlich, beim Frauenarzt)

  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

Aktivitäten in anderen Altersgruppen siehe Bonusheft.

Beispiel: Altersgruppe 18-34 Jahre (männlich)

  • Check-Up 35 (einmalig zw. 18 und 34 Jahre – egal wann – Sie können den Check-up bei Ihrem Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Internisten machen lassen.

  • Zahnvorsorge (jährlich, beim Zahnarzt)

Aktivitäten in anderen Altersgruppen siehe Bonusheft.

Mit wenig Aufwand Prämien kassieren

Wie werden die Aktivitäten nachgewiesen?

Alle notwendigen Aktivitäten werden ganz einfach im Bonusheft dokumentiert. Das erledigt der jeweilige Anbieter im Bonusheft direkt vor Ort mit Stempel und Unterschrift.

Das Bonusheft erhalten Sie von der IKK-Die Innovationskasse oder gleich hier. Einfach auf das nebenstehende Bild klicken und downloaden.

Wie werden die Aktivitäten nachgewiesen?

Alle notwendigen Aktivitäten werden ganz einfach im Bonusheft dokumentiert. Das erledigt der jeweilige Anbieter direkt vor Ort mit Stempel und Unterschrift.

Das Bonusheft erhalten Sie von der IKK-Die Innovationskasse oder gleich hier. Einfach auf das passende Bonusheft-Bild klicken und downloaden.

Jetzt zur IKK–Die Innovationskasse wechseln!

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur IKK – Die Innovationskasse, ist einfach.

  • Persönliche Angaben machen 

a. Name, Anschrift, Geburtsdatum

b. Angaben zum Beruf (Angestellter oder Selbständig, Azubi oder Student, etc.)

  • Angaben zum Arbeitgeber (Firma, Anschrift)

  • Angaben zur Vorversicherung (Name der bisherigen Krankenkasse, Versicherungsbeginn)

  • Unterschrift

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    a. Name, Anschrift, Geburtsdatum

    b. Angaben zum Beruf (Angestellter oder Selbständig, Azubi oder Student, etc.)

  • Angaben zum Arbeitgeber (Firma, Anschrift)

  • Angaben zur Vorversicherung (Name der bisherigen Krankenkasse, Versicherungsbeginn)

  • Unterschrift

Welche Leistungen bietet die IKK-Die Innovationskasse noch?

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur IKK-Die Innovationskasse, ist einfach. Online-Antrag ausfüllen….fertig! Den Rest erledigt die IKK für Sie.

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