Dein Vergleichsportal für gesetzliche Krankenkassen

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Dein Vergleichsportal für gesetzliche Krankenkassen

Wo liegen eigentlich die Unterschiede?

Die Musik spielt nicht nur beim Beitrag, sondern auch bei den Leistungen!

Für Preisbewusste.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Zusätzlich dazu erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag.

Das bedeutet für dich: Wenn du zu einer günstigeren Krankenkasse wechselst, sparst du bares Geld!

In diesem Beispiel spart sich der Kunde bei einem Wechsel zu einer preiswerteren Kasse (Differenz Zusatzbeitrag 1%) monatlich von seinem Krankenkassenbeitrag von 394€ rund 25€ monatlich. Das macht eine Ersparnis vor Steuer im Jahr von 300€ aus.

Jetzt die Krankenkasse vergleichen!

Welche Zusatzleistungen bieten die Kassen?

Zunächst einmal gilt: die gesetzlichen Leistungen der Kassen sind für alle identisch, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Aber: Jede Krankenkasse kann darüber hinaus Mehrleistungen /  freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Diese sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.

Einige Krankenkassen bieten Ihnen z.B.:

  • Alternative Medizin wie Osteopathie oder Homöopathie
  • Bessere Leistungen bei der professionellen Zahnreinigung oder Zahnersatz
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Worauf legst du Wert?

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Wahltarif Selbstbehalt

600€ jedes Jahr auf Dein Konto?

Wahltarife gibt es schon seit über 10 Jahren, aber keiner nutzt sie! Dabei kann man hier sogar mehr Geld sparen, als bei einem Wechsel zur günstigsten Krankenkasse. Es gibt zwei Arten von Wahltarifen die Cashback generieren.

  1. Wahltarife mit Beitragsrückerstattung.
  2. Wahltarife mit Selbstbehalt.
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Jeder kann wechseln.

Alle 12 Monate hast du das Recht, die Krankenkasse zu wechseln. Dies solltest du nutzen!

Das Beste ist, dass du deine jetzige Krankenkasse nicht mal mehr selber kündigen musst. Das erledigt die neue Krankenkasse für dich! –

> es reicht also lediglich unser Onlineantrag und fertig!!!

Schon gewusst? Auch während des Wechsels und danach bist du jederzeit gesetzlich krankenversichert.

Unterschiedliche Beiträge

Für Preisbewusste.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Zusätzlich dazu erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag.

Das bedeutet für dich: Wenn du zu einer günstigeren Krankenkasse wechselst, sparst du bares Geld!

In diesem Beispiel spart sich der Kunde bei einem Wechsel zu einer preiswerteren Kasse (Differenz Zusatzbeitrag 1%) monatlich von seinem Krankenkassenbeitrag von 394€ rund 25€ monatlich. Das macht eine Ersparnis vor Steuer im Jahr von 300€ aus.

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Zusatzleistungen

Welche Zusatzleistungen bieten die Kassen?

Zunächst einmal gilt: die gesetzlichen Leistungen der Kassen sind für alle identisch, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Aber: Jede Krankenkasse kann darüber hinaus Mehrleistungen /  freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Diese sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.

Einige Krankenkassen bieten Ihnen z.B.:

  • Alternative Medizin wie Osteopathie oder Homöopathie
  • Bessere Leistungen bei der professionellen Zahnreinigung oder Zahnersatz
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Worauf legst du Wert?

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Cashback durch Wahltarife
Wahltarif Selbstbehalt

600€ jedes Jahr auf Dein Konto?

Wahltarife gibt es schon seit über 10 Jahren, aber keiner nutzt sie! Dabei kann man hier sogar mehr Geld sparen, als bei einem Wechsel zur günstigsten Krankenkasse. Es gibt zwei Arten von Wahltarifen die Cashback generieren.

  1. Wahltarife mit Beitragsrückerstattung.
  2. Wahltarife mit Selbstbehalt.
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Jeder kann wechseln

Jeder kann wechseln.

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Meine Ersparnis

Zwei günstige Krankenkassen

bundesweit für dich wählbar

Beispiele für Zusatzleistungen.

Das ist nur ein kleiner Auszug von vielen Mehrleistungen.

prof. Zahnreinigung

Viele Krankenkassen leisten einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, z.B. über ein Gesundheitskonto, oder über das Bonusprogramm.

Darüber hinaus gibt es auch Krankenkassen, die auf die Rechnung für professionelle Zahnreinigung bei deinem Wunschzahnarzt ganz oder teilweise erstatten. Der Krankenkassenvergleich hilft dir bei der Suche nach der Kasse, die dir die Leistung bereitstellt.

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Osteopathie

Einige Kassen erstatten dir die Kosten für osteopathische Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch eine manuelle Therapie aktiviert werden. Basierend auf dem Gedanken, dass alle Strukturen im Körper – wie etwa Knochen, Muskeln, Sehnen und Organe – zusammenhängen, versucht der Osteopath, Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu behandeln. Der Krankenkassenvergleich hilft dir bei der Suche nach der Kasse, die dir die Leistung bereitstellt.

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Homöopathie

Viele Krankenkassen erstatten dir die Kosten für Homöopathie bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch Zuführung spezieller Substanzen aktiviert werden. Diese bestehen oft aus pflanzlichen Inhaltsstoffen oder Mineralien und werden in Form von Globuli oder Tropfen eingenommen oder als Salbe aufgetragen. Der Krankenkassenvergleich hilft dir bei der Suche nach der Kasse, die dir die Leistung bereitstellt.

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Bonusprogramme

Viele Krankenkassen belohnen dich mit Sachleistungen oder Geldprämien, wenn du regelmäßig an bestimmten Maßnahmen teilnimmst, oder eine gesunde Lebensweise nachweisen kannst.

Dazu zählen auch Gutschriften, die du bei der Auswahl von privaten Zusatzleistungen verrechnen kannst. Diese Zusatzleistungen sind z.B. Akupunktur, Zuschuss zur Brille oder eine professionelle Zahnreinigung.

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Erfolgsbonus der BARMER

Bis zu 300€ für dein Smartphone

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Bis zu 200€ für deine Zusatzversicherung

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Häufigsten Fragen.

Wie ist das mit den Kündigungsfristen?

Beim Krankenkassenwechsel hat der Gesetzgeber eine feste Regelung für alle Kassen festgeschrieben. An dem Tag, wo du schriftlich den Beitritt bei der neuen Krankenkasse erklärst, gilt eine Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats. Bei einem Statuswechsel (z.B. Arbeitgeberwechsel) kannst du sofort die Krankenkasse wechseln.

Beispiel: Du stellst den Antrag auf Mitgliedschaft bei deiner neuen Wunschkasse im Februar. Dann bist du ab Mai dort versichert.

Beispiel: Du beendest im Februar dein Arbeitsverhältnis und beginnst Anfang März eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Ab Beginn der Beschäftigung im März kannst du sofort eine neue Krankenkasse wählen und musst nicht die Frist von 2 Monaten abwarten. 

Übrigens: VGK24 übernimmt für Dich den Wechsel!

Kann ich meine Krankenkasse jederzeit wechseln?

Ja, wenn du bereits seit mindestens 12 Monaten Mitglied gewesen bist kannst du die Kasse wechseln.

Ausnahme:

  1. Bei Beitragserhöhungen hast du immer ein Sonderkündigungsrecht. Die 12 Monate Bindefrist wird hier außer Kraft gesetzt.

  2. Ändert sich der Status der Mitgliedschaft, kann sofort eine neue Krankenkasse gewählt werden. Ein Statuswechsel tritt zum Beispiel ein bei:

      • Aufnahme einer neuen Beschäftigung

      • Beginn einer Selbstständigkeit

      • Beginn einer Arbeitslosigkeit

► Schriftliche Kündigung ist nicht mehr nötigt. Die neue Kasse kündigt für dich! Es reicht lediglich bei der neuen Krankenkasse ein Mitgliedsantrag zu stellen.

Kann die neue Krankenkasse die Aufnahme verweigern?

Nein. In Deutschland besteht ein Kassenwahlrecht, das den Krankenkassenwechsel regelt. Du kannst Dir die Krankenkasse frei aussuchen – auch dann, wenn Du Vorerkrankungen haben solltest, oder schon älter bist.

VGK24 übernimmt für Dich den Wechsel.

Übrigens: Falls Du von Deiner alten Kasse Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, bekommen hast, kann es sein, dass Du diesen wieder zurückgeben musst.

Wann ist man in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert?

Alle Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges beitragspflichtiges Bruttoeinkommen zwischen 538 Euro und 5775 Euro erzielen.

Auch Studenten, sowie die meisten Rentner sind versicherungspflichtig.

Egal ob Du pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Jeder erhält grundsätzlich die gleichen Leistungen.

Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist jederzeit möglich. VGK24 übernimmt für Dich den Wechsel.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Im Prinzip jeder, sofern einige Bedingungen erfüllt sind:

  • Arbeitnehmer, die regelmäßig mindestens 5.775 Euro brutto pro Monat verdienen
  • Arbeitnehmer, die einen neuen Job beginnen und sofort regelmäßig mehr als 5.775 Euro brutto monatlich verdienen
  • Selbstständige, unabhängig von ihrem Einkommen
  • Beamte sowie Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind
  • Kinder, die nicht mitversichert sind, weil ein Elternteil nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist

Dürfen Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Der mitversicherte Partner darf weder selbstständig oder Beamter und nicht privat versichert sein. Sein Einkommen darf mehr als 505 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 538 Euro übersteigen.

Nicht erwerbstätige Kinder können bis zum 23. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Bist Du in Schul- oder Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze bei 25. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.

Wonach bemessen sich die Beiträge?

Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte.

Arbeitnehmer und Rentner teilen sich jeweils zur Hälfte die Beiträge mit dem Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger.

Darüber hinaus dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt durchschnittlich bei 1,6 Prozent und wird ebenfalls zur Hälfte mit dem Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger geteilt.

Bei Arbeitnehmern berechnet sich der Beitrag aus dem Bruttogehalt. Einkünfte über 5175 € monatlich werden nicht berücksichtigt.

Ein Krankenkassenwechsel kann sich also finanziell sehr lohnen! Meistens wird der Wechsel noch mit Mehrleistungen belohnt.

Sind rezeptpflichtige Arzneimittel zuzahlungspflichtig?

Ja. Für verschreibungspflichtige Medikamente sind es zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlt der Patient aus eigener Tasche.

Beispiele: Kostet das Medikament 80 Euro, zahlt der Patient acht Euro. Kostet es zehn Euro, zahlt er fünf Euro. Liegt der Preis des Medikaments bei 4,80 Euro, zahlt der Patient 4,80 Euro.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Wann bekomme ich Krankengeld und wie lange besteht der Anspruch?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der Höchstsatz richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Das Krankengeld ist auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren begrenzt. Angerechnet wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sodass 72 Wochen übrig bleiben, die die Krankenkasse übernimmt.

Gut zu wissen: Beginnt ein neuer Dreijahreszeitraum, besteht wegen derselben Krankheit nur dann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate trotz dieser Krankheit arbeitsfähig und erwerbstätig war, oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

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