Berlin, 18.08.2020: Rund 7,8 Millionen Euro stellte die gesetzliche Krankenversi- cherung (GKV) für neue Förderungsmaßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Fa- milie und Beruf in Krankenhäusern zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Arbeitsstrukturen in den Häusern attraktiver zu gestalten, um zusätzliche Stellen für examiniertes Pflegepersonal, Hebammen sowie Entbindungspfleger zu schaf- fen und aufzustocken. Im ersten Förderjahr haben von den 1.031 förderfähigen Kliniken mit Budgetabschluss 213 Kliniken das Programm genutzt. Also gut 21 Prozent, wie der erste Förderbericht des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2019 zeigt.
„Rund 7,8 Millionen Euro haben die Krankenkassen letztes Jahr in ein Förderpro- gramm zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gesteckt. Geld, mit dem Krankenhäuser ihre Arbeitsstrukturen moderner gestalten können: Zusätzliche Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder mitarbeiterorientierte Arbeits- zeitmodelle sind nur einige vereinbarte Angebote. Attraktive Arbeitsbedingungen sind besonders in Pflege-Berufen, für Hebammen und Entbindungspfleger wich- tig, und können helfen mehr Krankenhauspersonal zu gewinnen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Betreuungsmaßnahmen für Kinder und Pflegebedürftige besonders beliebt
Im ersten Förderjahr vereinbarten die Kliniken die meisten Maßnahmen in der Kinderbetreuung und zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger (117 Klini- ken). 55 Kliniken wollen das Förderprogramm nutzen, um flexible, mitarbeiter- orientierte Arbeitszeitmodelle in den eigenen Häusern einzurichten, so etwa Job- sharing, Flexi-Dienste oder Homeoffice. Weiter sollen gezielte Beratungsange- bote, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Maßnahmen der Betrieblichen Gesund- heitsförderung für das Klinikpersonal geschaffen werden. Wenn die Krankenhäu- ser die vereinbarten Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzen, müssen sie die Fördergelder entsprechend zurückzahlen.
Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2024
Im Januar 2019 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Krankenhäusern festgelegt. Förderfähige Krankenhäuser können seitdem eine
50-prozentige Förderung solcher Maßnahmen beantragen, die andere Hälfte müssen die Häuser selbst finanzieren. Die Förderhöhe wird krankenhausindivi- duell berechnet. Im Jahr 2019 darf sie 0,1 Prozent und in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 0,12 Prozent des Gesamtbudgets eines Krankenhauses nicht über- schreiten. Aufgrund der Übertragsoption können Krankenhäuser, die in einem Jahr keine Förderung bei den Krankenkassen beantragt haben, im Folgejahr die doppelte maximal mögliche Förderhöhe vereinbaren.
GKV-Spitzenverband berichtet jährlich über Fördermaßnahmen und Entwicklung
Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes ist es, jährlich die Art und Anzahl der geför- derten Maßnahmen an das Bundesgesundheitsministerium zu berichten. Die diesjährigen Ergebnisse geben einen ersten Überblick zur Inanspruchnahme im Auftaktjahr 2019. Da zum Zeitpunkt der Berichterstellung die Budgetverhandlun- gen 2019 noch nicht in allen Häusern abgeschlossen waren, ist davon auszuge- hen, dass sich die Berichtsergebnisse (Anzahl Krankenhäuser und Maßnahmen) in den Folgejahren mit zunehmender Datenverfügbarkeit noch verändern werden. Zudem können Kliniken, die im Jahr 2019 keine Förderung vereinbart haben, ihre Ansprüche ins Folgejahr übertragen. Die Entwicklungen in den Folgejahren blei- ben daher abzuwarten.
Künftig soll ebenfalls berichtet werden, welche Auswirkungen das Programm auf den Personalaufbau von qualifiziertem Pflegepersonal, Hebammen und Entbin- dungspfleger hat. Da der Gesetzgeber den Krankenhäusern keine konkreten Vor- gaben gemacht hat, inhaltliche Angaben zu Art und Dauer der Maßnahmen zu übermitteln, wird nicht abgrenzbar sein, inwiefern ein Zuwachs der Personalstel- len konkret auf die geförderten Maßnahmen zurückzuführen ist.
Es ist gut, dass die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stärker in den Fo- kus für attraktive Arbeitsstrukturen in Krankenhäusern rückt und qua Gesetz ge- fördert wird. Sollte das Förderprogramm weitergeführt werden, sind gesetzlich festgeschriebene Vorgaben für die Umsetzung und den Nachweis von Maßnah- men unabdingbar. Nur so kann transparent werden, wofür die Beitragsgelder eingesetzt werden.