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Mit dem Klick auf das Video werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Youtube [Google Ireland Limited, Irland] das Video abgespielt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Google Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.
Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.
Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30.06.2024.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.
Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.
Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:
Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.
Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30.06.2024.
a. Name, Anschrift, Geburtsdatum
b. Angaben zum Beruf (Angestellter, Selbständig, Azubi, Student, etc.)
bis zu 60€
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 150€
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
bis zu 25€
von 25 bis 29 Jahre; bis zu 20€ jeweils für "Discovering Hands" und "Mamma Care" für Frauen ab 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
bis zu 20€
von 30 bis 34 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 34 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
bis zu 25€
ab 18 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
bis zu 60€
ab 16 Jahre, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
von 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung bzw. Behandlung.
max. 100%
für die U10, U11und die J2
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
max. 100%
bis 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis zu 100€
bis 9 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 8 Jahre. Ab 9 Jahre nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
max. 100%
von 18 bis 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
bis 17 Jahre und als Auslandsimpfung
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kosten bis 4 Jahre Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
bis zu 50€
bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
zahngebot.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
bis zu 300€
max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (für Kurse ab Beginn 01.07.2023)
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist (in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe auch ohne Kind möglich)
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
max. 100%
ab 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
bis zu 300€
ab 01.07.2023
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 60€
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 100%
für das IGM-Lebensstilprogramm SINOCUR in der TCM Klinik Bad Kötzting
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
App „AOK Schwanger“; Online-Videokurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
bis zu 60€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson. Voraussetzung kann sein, dass diese bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
bis zu 250€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
bis zu 1.500€
ab 01.04.2024 bis zu 500€ für jeden der drei Standard-Versuche, bis zu 1.500€ für einen zusätzlichen 4. Versuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
bis zu 100€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
bis zu 40€
für einen Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für Frauen von 25 bis 54 Jahre
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Punkte für die Vorsorgeuntersuchungen im Prämienprogramm; Begrüßungsgeschenk (AOK-Babykoffer)
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 125€
für professionelle Zahnreinigung, Eltern/Baby-Kurse, Talkingseyes-Untersuchung, Wohlfühlurlaube
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis 15 Jahren, Ausschüttung als Sachprämie
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 150€
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.
bis zu 2.000€
Gesamtbonuszahlung innerhalb von 5 Jahren möglich
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.
bis zu 60€
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
max. 100%
Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.
bis zu 150€
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.
Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.
Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.
Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.
Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.
bis zu 25€
von 25 bis 29 Jahre; bis zu 20€ jeweils für "Discovering Hands" und "Mamma Care" für Frauen ab 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.
bis zu 20€
von 30 bis 34 Jahre
Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 34 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.
bis zu 25€
ab 18 Jahre, alle 2 Jahre
Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.
bis zu 60€
ab 16 Jahre, alle 2 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.
von 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung bzw. Behandlung.
max. 100%
für die U10, U11und die J2
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
max. 100%
bis 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.
bis zu 100€
bis 9 Jahre
Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 8 Jahre. Ab 9 Jahre nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.
max. 100%
von 18 bis 25 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
bis 17 Jahre und als Auslandsimpfung
Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kosten bis 4 Jahre Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.
max. 100%
Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.
max. 100%
Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.
bis zu 50€
bis 17 Jahre
Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.
zahngebot.de
Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.
bis zu 300€
max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (für Kurse ab Beginn 01.07.2023)
Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.
bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist (in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe auch ohne Kind möglich)
Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.
max. 100%
ab 18 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).
bis zu 300€
ab 01.07.2023
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.
bis zu 60€
für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
bis zu 25€
Arzneimittelbudget
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.
max. 100%
für das IGM-Lebensstilprogramm SINOCUR in der TCM Klinik Bad Kötzting
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
App „AOK Schwanger“; Online-Videokurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.
bis zu 60€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson. Voraussetzung kann sein, dass diese bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.
bis zu 250€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.
bis zu 1.500€
ab 01.04.2024 bis zu 500€ für jeden der drei Standard-Versuche, bis zu 1.500€ für einen zusätzlichen 4. Versuch
Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.
bis zu 100€
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen
Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.
bis zu 40€
für einen Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für Frauen von 25 bis 54 Jahre
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
bis zu 15€
Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.
Punkte für die Vorsorgeuntersuchungen im Prämienprogramm; Begrüßungsgeschenk (AOK-Babykoffer)
Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 125€
für professionelle Zahnreinigung, Eltern/Baby-Kurse, Talkingseyes-Untersuchung, Wohlfühlurlaube
Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.
bis 15 Jahren, Ausschüttung als Sachprämie
Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).
bis zu 150€
Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich
Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.
bis zu 2.000€
Gesamtbonuszahlung innerhalb von 5 Jahren möglich
Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.