Bonustarif der AOK Bayern in Kombination mit der Allianz

Versicherte der AOK Bayern können ihren Versicherungsschutz mit Zusatzversicherungen der Allianz sinnvoll ergänzen und mit dem Bonustarif bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren sichern!

So einfach geht’s:

  • Mitglied bei der AOK Bayern werden

  • Zusatzversicherung bei der Allianz abschließen

  • von exklusiven Beiträgen profitieren

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Bonustarif der AOK Bayern in Kombination mit der Allianz

Versicherte der AOK Bayern können ihren Versicherungsschutz mit Zusatzversicherungen der Allianz sinnvoll ergänzen und mit dem Bonustarif bis zu 2.000 Euro Bonus in 5 Jahren sichern!

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Welche Zusatzversicherungen bietet diese Kooperation für mich?

Sie erhalten auf folgende Zusatztarife der Allianz rabattierte Beiträge als Versicherter der AOK Bayern.

 

  • Zahnzusatzversicherung

  • Pflegetagegeldversicherung

  • PflegeBahr

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  • Pflegetagegeldversicherung
  • PflegeBahr

Jetzt mit dem Bonustarif durchstarten und bis zu 2000€ in 5 Jahren kassieren!

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren alle, die gesund sind, gesund leben oder sportlich aktiv sind. Denn Sie erhalten von der AOK Bayern jährlich Geld zurück. Die folgenden FAQ beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Bonus-Wahltarif.

Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

  1. Der AOK-Bonus-Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und endet automatisch nach fünf Jahren.
  2. Während der Laufzeit des Bonustarifs ist eine Kündigung der AOK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.
  3. Eine Teilnahme am AOK-Bonus-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Ihre Beiträge von Dritten, wie z.B. dem Arbeitsamt, übernommen werden.
  4. Um am AOK-Bonus-Wahltarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten. Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. direkt dort ausfüllen oder ihn telefonisch unter 089 26480759 oder per E-Mail beantragen. Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben.

Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.

Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.

Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.

Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:

  • Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
  • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder
  • Verordnung der “Pille” für Frauen

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren gesetzlich und freiwillig Versicherte gleichermaßen, sofern Sie ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Besonders geeignet ist der Bonustarif für Mitglieder, die jährlich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Zahnvorsorge, durchführen lassen. Außerdem können AOK-Versicherte vom Bonus profitieren, die aktiv, fit und gesund sind. Wenn Sie chronisch erkrankt und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, ist der Bonustarif weniger für Sie geeignet. Lassen Sie sich gern von unseren AOK-Beratern individuell beraten.

Der AOK-Bonus wird jährlich ausgezahlt. Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2023 bis spätestens zum 30.06.2024.

Jetzt mit dem Bonustarif durchstarten und bis zu 2000€ in 5 Jahren kassieren!

Vom AOK-Bonus-Wahltarif profitieren alle, die gesund sind, gesund leben oder sportlich aktiv sind. Denn Sie erhalten von der AOK Bayern jährlich Geld zurück. Die folgenden FAQ beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Bonus-Wahltarif.

Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

  1. Der AOK-Bonus-Wahltarif hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren und endet automatisch nach fünf Jahren.
  2. Während der Laufzeit des Bonustarifs ist eine Kündigung der AOK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.
  3. Eine Teilnahme am AOK-Bonus-Wahltarif ist leider nicht möglich, wenn Ihre Beiträge von Dritten, wie z.B. dem Arbeitsamt, übernommen werden.
  4. Um am AOK-Bonus-Wahltarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten. Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. direkt dort ausfüllen oder ihn telefonisch unter 089 26480759 oder per E-Mail beantragen. Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben.

Als Startkapital erhalten Sie jährlich automatisch einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Bonus von der Krankenkasse beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 100 Euro in Tarifstufe 3. Die Bonus-Auszahlung der AOK erfolgt automatisch nach drei leistungsfreien Jahren. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Beachten Sie, dass nicht alle Leistungen Einfluss auf Ihre Bonuszahlung haben. Welche Leistungen Sie sorglos in Anspruch nehmen können, erfahren Sie unter „Kann ich Leistungen in Anspruch nehmen, ohne meinen Bonus zu gefährden?“.

Mit einer gesunden Lebensweise können Sie sich einen AOK-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Dafür benötigen Sie alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Als Nachweis dient unser Bonus-Scheckheft, welches Sie einfach vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen. Sie haben bis zum 31.01. des folgenden Jahres Zeit, um es bei uns einzureichen. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.

Wenn Ihr Arzt Ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Bonus. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer zum Bonustarif oder bei Ihrem AOK-Berater.

Es gibt Leistungen, die keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Bonuszahlung haben. Dazu gehören:

  • Reine Arztbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
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  • Verordnung der “Pille” für Frauen

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Mit wenig Aufwand Prämien kassieren

Wie werden die Aktivitäten nachgewiesen?

Alle notwendigen Aktivitäten werden ganz einfach im Bonusheft dokumentiert. Das erledigt der jeweilige Anbieter im Bonusheft direkt vor Ort mit Stempel und Unterschrift. 

Das Bonusheft erhalten Sie sofort nach dem Wechsel zur AOK Bayern direkt von VGK24.

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Jetzt zur AOK Bayern wechseln!

Der Wechsel zur AOK Bayern ist ganz  einfach.

  • Persönliche Angaben machen 

a. Name, Anschrift, Geburtsdatum

b. Angaben zum Beruf (Angestellter, Selbständig, Azubi, Student, etc.)

  • Angaben zum Arbeitgeber (Firma, Anschrift)

  • Angaben zur Vorversicherung (Name der bisherigen Krankenkasse, Versicherungsbeginn)

  • Unterschrift

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Welche Leistungen bietet die AOK Bayern noch?

Top Leistungen

Osteopathie

bis zu 60€

für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre

Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Homöopathische Mittel

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Reiseschutzimpfungen

max. 100%

Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.

Beitragsrückerstattung

bis zu 150€

Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich

Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.

Service

Ärzte-Hotline mit 24/7-Erreichbarkeit

Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.

Freie Krankenhauswahl

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.

Live-Chat bzw. Chatbot für Besucher der Website

Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.

Online-Geschäftsstelle/App

Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.

Service-Hotline 24/7-Erreichbarkeit

Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.

Vorsorge Erwachsene

Brustkrebsvorsorge

bis zu 25€

von 25 bis 29 Jahre; bis zu 20€ jeweils für "Discovering Hands" und "Mamma Care" für Frauen ab 25 Jahre

Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Check-up

bis zu 20€

von 30 bis 34 Jahre

Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 34 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.

Hautkrebsvorsorge

bis zu 25€

ab 18 Jahre, alle 2 Jahre

Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.

Sportmedizinische Untersuchung

bis zu 60€

ab 16 Jahre, alle 2 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.

Vorsorge Kinder

Amblyopie

von 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung bzw. Behandlung.

Kinder- und Jugenduntersuchungen

max. 100%

für die U10, U11und die J2

Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.

Neurodermitis-Overall

max. 100%

bis 18 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.

Rooming-in bei Kindern

bis zu 100€

bis 9 Jahre

Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 8 Jahre. Ab 9 Jahre nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Impfungen

Grippeschutzimpfung

max. 100%

Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.

HPV Impfung

max. 100%

von 18 bis 25 Jahre

Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Meningokokken B Impfung

max. 100%

bis 17 Jahre und als Auslandsimpfung

Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kosten bis 4 Jahre Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Reiseschutzimpfungen

max. 100%

Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.

Zeckenimpfung FSME

max. 100%

Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.

Zahnbehandlung

Fissurenversiegelung

bis zu 50€

bis 17 Jahre

Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.

Preisvergleich für Zahnersatz

zahngebot.de

Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.

weitere Leistungen

Gesundheitskurse

bis zu 300€

max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (für Kurse ab Beginn 01.07.2023)

Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.

Haushaltshilfe

bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist (in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe auch ohne Kind möglich)

Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.

Laserbehandlung bei Krampfadern

max. 100%

ab 18 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).

Zuschuss für Gesundheitsreisen

bis zu 300€

ab 01.07.2023

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.

Alternative Heilmethoden

Anthroposophische Medizin

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.

Homöopathische Mittel

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.

Osteopathie

bis zu 60€

für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.

Phytotherapie

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.

Weitere alternative Heilmethoden

max. 100%

für das IGM-Lebensstilprogramm SINOCUR in der TCM Klinik Bad Kötzting

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.

Schwangerschaft und Kinder

Antikörpertest auf Ringelröteln

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Antikörpertest auf Windpocken

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

B-Streptokokken-Test

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Digitaler Service

App „AOK Schwanger“; Online-Videokurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung

Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.

Geburtsvorbereitungskurs

bis zu 60€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson. Voraussetzung kann sein, dass diese bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.

Hebammenrufbereitschaft

bis zu 250€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.

Künstliche Befruchtung

bis zu 1.500€

ab 01.04.2024 bis zu 500€ für jeden der drei Standard-Versuche, bis zu 1.500€ für einen zusätzlichen 4. Versuch

Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.

Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel

bis zu 100€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.

Toxoplasmose-Screening

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Zusätzliche Beratungsleistung

Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

bis zu 40€

für einen Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für Frauen von 25 bis 54 Jahre

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Zytomegalie-Test

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Geldwerte Vorteile

Bonusprogramm für Babys

Punkte für die Vorsorgeuntersuchungen im Prämienprogramm; Begrüßungsgeschenk (AOK-Babykoffer)

Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).

Bonusprogramm für Gesundheitsleistungen

bis zu 125€

für professionelle Zahnreinigung, Eltern/Baby-Kurse, Talkingseyes-Untersuchung, Wohlfühlurlaube

Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.

Bonusprogramm für Kinder

bis 15 Jahren, Ausschüttung als Sachprämie

Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).

Wahltarif mit Beitragsrückerstattung

bis zu 150€

Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich

Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.

Wahltarif mit Selbstbehalt

bis zu 2.000€

Gesamtbonuszahlung innerhalb von 5 Jahren möglich

Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.

Welche Leistungen bietet die AOK Bayern noch?

Top Leistungen

Osteopathie

bis zu 60€

für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre

Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung kann der Besuch eines Osteopathen nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Homöopathische Mittel

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten für homöopathische Arzneimittel (bis zu einem gewissen Jahresbetrag). Laut gesetzlicher Regelleistung können homöopathische Arzneimittel nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Reiseschutzimpfungen

max. 100%

Werden Impfungen für Ihr jeweiliges Reiseland empfohlen (z.B. gegen Hepatitis A/B, Typhus, Cholera oder Gelbfieber), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bestimmte Impfstoffe. Voraussetzung dazu ist, dass die Impfung bei einem Vertragsarzt (im Tropeninstitut, beim Gesundheitsamt, etc.) durchgeführt wird.

Beitragsrückerstattung

bis zu 150€

Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich

Die Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung (Wahltarif) an. Wenn Sie ein Jahr lang bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Zum Arzt gehen oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen wirkt sich hier nicht negativ aus.

Service

Ärzte-Hotline mit 24/7-Erreichbarkeit

Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zu Behandlungsmethoden, Schutzimpfungen oder Arzneimitteln.

Freie Krankenhauswahl

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Mehrkosten.

Live-Chat bzw. Chatbot für Besucher der Website

Mehrleistung: Angebot eines Live-Chats bzw. Chatbots.

Online-Geschäftsstelle/App

Mehrleistung: Angebot einer Online-Geschäftsstelle bzw. App.

Service-Hotline 24/7-Erreichbarkeit

Mehrleistung: Rund um die Uhr Auskünfte z. B. zum Versicherungsschutz oder zu bestimmten Leistungen.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Mehrleistung: Unterstützung z. B. Erstellung eines kostenlosen Gutachtens.

Vorsorge Erwachsene

Brustkrebsvorsorge

bis zu 25€

von 25 bis 29 Jahre; bis zu 20€ jeweils für "Discovering Hands" und "Mamma Care" für Frauen ab 25 Jahre

Gesetzliche Leistung: für Frauen ab 30 Jahre: jährliche Tastuntersuchung der Brust; für Frauen ab 50 Jahre: alle 2 Jahre Mammographie-Screening. Mehrleistung: Übernahme außerhalb der Altersgrenze oder weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Check-up

bis zu 20€

von 30 bis 34 Jahre

Gesetzliche Leistung: einmalig von 18 bis 34 Jahre; ab 35 Jahre alle 3 Jahre. Mehrleistung: kürzere Untersuchungsintervalle oder mehr als nur einen Check-up unter 35 Jahre.

Hautkrebsvorsorge

bis zu 25€

ab 18 Jahre, alle 2 Jahre

Gesetzliche Leistung: ab 35 Jahre, alle 2 Jahre Mehrleistung: Vorsorge auch unter 35 Jahre, kürzere Untersuchungsintervalle oder Online-Angebote.

Sportmedizinische Untersuchung

bis zu 60€

ab 16 Jahre, alle 2 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung.

Vorsorge Kinder

Amblyopie

von 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Untersuchung bzw. Behandlung.

Kinder- und Jugenduntersuchungen

max. 100%

für die U10, U11und die J2

Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und der Jugenduntersuchung J1. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.

Neurodermitis-Overall

max. 100%

bis 18 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten für einen Neurodermitis-Overall.

Rooming-in bei Kindern

bis zu 100€

bis 9 Jahre

Gesetzliche Leistung: Aufnahme eines Elternteils bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 8 Jahre. Ab 9 Jahre nur bei medizinischer Notwendigkeit. Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Impfungen

Grippeschutzimpfung

max. 100%

Gesetzliche Leistung: ab 60 Jahre und für Risikogruppen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten auch bei jüngeren Personen.

HPV Impfung

max. 100%

von 18 bis 25 Jahre

Gesetzliche Leistung: zwischen 9 und 14 Jahre (bis 18 Jahre können versäumte Impfungen nachgeholt werden). Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Meningokokken B Impfung

max. 100%

bis 17 Jahre und als Auslandsimpfung

Gesetzliche Leistung: Übernahme der Kosten bis 4 Jahre Mehrleistung: Erweiterung der Altersgrenze.

Reiseschutzimpfungen

max. 100%

Mehrleistung: Übernahme der Kosten bei privater Urlaubsreise. Voraussetzung ist meist eine Impfempfehlung der STIKO für das Reiseland.

Zeckenimpfung FSME

max. 100%

Gesetzliche Leistung: für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. Mehrleistung: Übernahme der Kosten z. B. bei Urlaubsreise.

Zahnbehandlung

Fissurenversiegelung

bis zu 50€

bis 17 Jahre

Gesetzliche Leistung: zwischen 6 bis 17 Jahre für die Backenzähne 6 und 7. Mehrleistung: Erweiterung der Altersbeschränkung oder Einschluss weitere Zähne.

Preisvergleich für Zahnersatz

zahngebot.de

Mehrleistung: Preisvergleich zwischen Anbietern von Zahnersatzleistungen.

weitere Leistungen

Gesundheitskurse

bis zu 300€

max. 150€ pro Kurs, max. 2 Kurse/Jahr (für Kurse ab Beginn 01.07.2023)

Gesetzliche Leistung: Zuschuss oder Übernahme von zertifizierten Gesundheitskursen. Mehrleistung: Beteiligung oder Übernahme von weiteren Kursen.

Haushaltshilfe

bis zu 52 Wochen, bis das Kind 13 Jahre ist (in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe auch ohne Kind möglich)

Gesetzliche Leistung: max. 4 Wochen (bei Kindern unter 12 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung max. 26 Wochen), wenn die Weiterführung des Haushalts wg. einer akut schweren Krankheit nicht möglich ist und im Haushalt keine andere Person lebt, die diesen weiterführen kann. Mehrleistung: Übernahme der Kosten für einen längeren Zeitraum oder Erhöhung der Altersgrenze bei Kindern.

Laserbehandlung bei Krampfadern

max. 100%

ab 18 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung (teilw. nur bei bestimmten Ärzten und Kliniken).

Zuschuss für Gesundheitsreisen

bis zu 300€

ab 01.07.2023

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Kosten.

Alternative Heilmethoden

Anthroposophische Medizin

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme anthrosophischer Medizin.

Homöopathische Mittel

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme homöopathischer Mittel.

Osteopathie

bis zu 60€

für Schwangere und Kinder bis 17 Jahre

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.

Phytotherapie

bis zu 25€

Arzneimittelbudget

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Behandlung.

Weitere alternative Heilmethoden

max. 100%

für das IGM-Lebensstilprogramm SINOCUR in der TCM Klinik Bad Kötzting

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer alternativer Heilmethoden wie z. B. Ayurveda, Bachblütentherapie, Feldenkrais oder Heileurythmie.

Schwangerschaft und Kinder

Antikörpertest auf Ringelröteln

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Antikörpertest auf Windpocken

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

B-Streptokokken-Test

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Digitaler Service

App „AOK Schwanger“; Online-Videokurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung

Mehrleistung: Angebot an digitalen Services wie z. B. Online-Geburtsvorbereitungskurse oder Online-Hebammenberatung.

Geburtsvorbereitungskurs

bis zu 60€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme des Geburtsvorbereitungskurses für eine Begleitperson. Voraussetzung kann sein, dass diese bei der gleichen Krankenkasse versichert sein muss.

Hebammenrufbereitschaft

bis zu 250€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme der Hebammenrufbereitschaft.

Künstliche Befruchtung

bis zu 1.500€

ab 01.04.2024 bis zu 500€ für jeden der drei Standard-Versuche, bis zu 1.500€ für einen zusätzlichen 4. Versuch

Gesetzliche Leistung: bis zu 50% Kostenerstattung, bei bis zu 3 Versuchen. Mehrleistung: Übernahme höherer Anteil der Kosten oder Beteiligung an mehr Versuchen. Voraussetzung kann sein, dass beide Eheleute bei der gleichen Krankenkasse versichert sein müssen.

Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel

bis zu 100€

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme von Arzneimitteln. Voraussetzung kann sein, dass nur Arzneimittel mit bestimmten Nährstoffen bezuschusst werden.

Toxoplasmose-Screening

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Zusätzliche Beratungsleistung

Videosprechstunde bei ausgebildeten Hebammen

Mehrleistung: Zuschuss oder Übernahme weiterer Beratungsgespräche wie z. B. Still- und Ernährungsberatungen oder Pflege des Neugeborenen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

bis zu 40€

für einen Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für Frauen von 25 bis 54 Jahre

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Zytomegalie-Test

bis zu 15€

Mehrleistung: Übernahme der Untersuchung unter bestimmten Voraussetzungen.

Geldwerte Vorteile

Bonusprogramm für Babys

Punkte für die Vorsorgeuntersuchungen im Prämienprogramm; Begrüßungsgeschenk (AOK-Babykoffer)

Mehrleistung: Barprämie oder Geschenke bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).

Bonusprogramm für Gesundheitsleistungen

bis zu 125€

für professionelle Zahnreinigung, Eltern/Baby-Kurse, Talkingseyes-Untersuchung, Wohlfühlurlaube

Mehrleistung: Zweckgebundene Prämie bei Nachweis bestimmter Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) und/oder einer gesunden Lebensweise. Zuschüsse für Gesundheitsleistungen wie z. B. Akupunktur, professionelle Zahnreinigung, Fitnessstudio, Fitnesstracker, etc. möglich.

Bonusprogramm für Kinder

bis 15 Jahren, Ausschüttung als Sachprämie

Mehrleistung: Barprämie, Gesundheits-Guthaben oder Sachprämien bei Nachweis von bestimmten Maßnahmen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen).

Wahltarif mit Beitragsrückerstattung

bis zu 150€

Prämienhöhe: 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten KV-Beiträge, Voraussetzung: Leistungsfreiheit des Mitglieds und evtl. vorhandener erwachsender mitversicherter Angehöriger, Vorsorgeleistungen sind dabei unschädlich; Kombination mit Selbstbehalt-Tarif und Bonusprogramm möglich

Mehrleistung: Prämie (max. einen Monatsbeitrag) bei Leistungsfreiheit (keine Auswirkung bei z. B. gesetzlichen Vorsorgeleistungen), Laufzeit 1 Jahr.

Wahltarif mit Selbstbehalt

bis zu 2.000€

Gesamtbonuszahlung innerhalb von 5 Jahren möglich

Mehrleistung: Beteiligung an einem Teil der Kosten (Selbstbehalt), Prämie bis zu 600€, Laufzeit 3 Jahre.

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Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur AOK Bayern ist einfach. Online-Antrag ausfüllen….fertig! Den Rest erledigt die AOK Bayern für Sie.

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